Entsorgungsmöglichkeit für Leichtverpackungen: kostenlos über den Gelben Sack/die Gelbe Tonne
Hinweis zu der Entsorgung: Die Entsorgung erfolgt nicht unter der Regie der enwi, sie findet außerhalb der öffentlichen Abfallentsorgung statt. Die Einsammlung und Verwertung dieser Abfälle erfolgt über ein rein privatwirtschaftlich organisiertes und finanziertes Erfassungssystem auf Basis des Verpackungsgesetzes. Verantwortlich dafür sind derzeit zehn Duale Systembetreiber.
In den Gelben Sack/die Gelben Tonnen gehören gebrauchte Verkaufsverpackungen:
- Metall: Aluminiumschalen, -deckel, -folien, Getränkedosen, Konservendosen, Spraydosen (leer),
- Kunststoff: Becher von Milchprodukten und Margarine, Flaschen von Spül- und Waschmitteln, Flaschen von Körperpflegemitteln, Folien, Folienbeutel, Lebensmittelflaschen, Verkaufsschalen,
- Verbundstoff: Getränkekartons, Milchkartons, Vakuumverpackungen.
- Styropor: Styropor darf nur in den Gelben Sack/die Gelbe Tonne, wenn es sich dabei um Verkaufsverpackungen handelt. Meistens sind es Schaumverpackungen wie z. B. Schalen von verpacktem Obst oder Fleischwaren. Auch Umverpackungen aus Styropor wie z. B. vom Kauf einer Kaffeemaschine, einem Fernseher oder anderen elektrischen Geräten gehören in den Gelben Sack/die Gelbe Tonne.
NICHT in den Gelben Sack/die Gelben Tonnen gehören:
- Bau-Styropor (Deckenplatten, Dämmplatten),
- Spielzeug und sonstige Kunststoffgegenstände,
- CDs, DVDs und Videohüllen,
- Einwegteller und -tassen,
- Einwegbesteck,
- Tonerkartuschen
- Verpackungen mit Restinhalt.