Wir haben für Sie Antworten zu Fragen zusammengestellt, die uns sehr oft vorgetragen werden. Unten stehend finden Sie eine Gruppierung der Fragen. Die Fragen sind dann jeweils mit einem Link versehen.
Geht man auf diesen Link öffnet sich der Beitrag zur Beantwortung der Frage. Wenn Sie mehr wissen wollen, wenden Sie sich bitte telefonisch 0 39 41 - 68 80 45 oder per E-Mail an unsere Entsorgungsberatung.
Allgemeine Fragen zur Entsorgung
Fragen:
- Wie entsorge ich was (Hausmüll, Altpapier, Bioabfälle, Sperrmüll usw.)?
- Was muss ich tun bei einem Umzug bzw. einer Auflösung einer Wohnung/eines Hauses?
- Was muss ich tun, um mein Grundstück an die öffentliche Abfallentsorgung anzumelden?
- In meiner Straße wird gebaut. Wo stelle ich meinen Abfallbehälter zur Entleerung bzw.
meinen Sperrmüll oder die Bioabfälle zur Abholung bereit? - Was ist eine Containerbedarfsentsorgung, wann sollte ich diese nutzen und wie funktioniert sie?
Antworten:
Wie entsorge ich was (Hausmüll, Altpapier, Bioabfälle, Sperrmüll usw.)?
Unter Entsorgung – "Was gehört wohin?" finden Sie eine Übersicht, in der alle Entsorgungsmöglichkeiten zu bestimmten Abfallarten aufgelistet sind. In dieser Tabelle können Sie sich einen Überblick über Ihren zu entsorgenden Abfall machen. Sollten sich trotzdem Fragen ergeben, steht Ihnen die Entsorgungsberatung der enwi unter der Telefonnummer 0 39 41 - 68 80 45 oder per E-Mail zur Verfügung.
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Was muss ich tun bei einem Umzug bzw. einer Auflösung einer Wohnung/eines Hauses?
Bei einem Umzug ist zu beachten, dass Sie diesen schriftlich bei der enwi anzeigen, soweit Sie Grundstückseigentümer sind oder waren. Dies können Sie z. B. online mit dem folgenden Formular Änderungsmitteilung vornehmen. Dieses Formular füllen Sie bitte vollständig aus und versenden ein ausgedrucktes sowie von Ihnen unterzeichnetes Exemplar an die enwi. Bei einer Wohnungs- oder Haushaltsauflösung ist eine Abmeldung der dort vorhandenen Person/en vom Grundstück von der öffentlichen Abfallentsorgung erforderlich. Diese Abmeldung ist ebenfalls der enwi schriftlich anzuzeigen.
Für auftretende Fragen steht Ihnen der jeweilige zuständige Mitarbeiter des Gebühreneinzugs der enwi telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass Mieter von Wohnungen oder Häusern dagegen keine eigenen Mitteilungspflichten gegenüber der enwi haben.
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Was muss ich tun, um mein Grundstück an die öffentliche Abfallentsorgung anzumelden?
Bei einer Neuanmeldung ist zu beachten, dass Sie diesen schriftlich bei der enwi anzeigen, soweit Sie Grundstückseigentümer sind. Dies können Sie z. B. online mit dem folgenden Formular Anmeldung eines neuen Grundstücks/Eigentümers vornehmen. Dieses Formular füllen Sie bitte vollständig aus und versenden ein ausgedrucktes sowie von Ihnen unterzeichnetes Exemplar an die enwi.
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In meiner Straße wird gebaut. Wo stelle ich meinen Abfallbehälter zur Entleerung bzw. meinen Sperrmüll oder die Bioabfälle zur Abholung bereit?
Sollte Ihre Straße auf Grund von Bauarbeiten nicht befahrbar sein, stellen Sie Ihren Abfallbehälter bitte zur Abfuhr an die nächst befahrbare und dem öffentlichen Verkehr gewidmete Straße bereit. Dies kann auch in Abstimmung mit dem bzw. mit Unterstützung durch das Bauunternehmen erfolgen. Die Behälter werden dann oftmals an einen dafür vorgesehenen Sammelplatz und auch zu Ihrem Grundstück nach der Leerung zurück gebracht.
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Was ist eine Containerbedarfsentsorgung, wann sollte ich diese nutzen und wie funktioniert sie?
Für die Containerbedarfsentsorgung bestellen Sie bei der enwi einen oder mehrere Behälter mit einem Volumen von 1.100 Litern. Die Bestellung kann telefonisch unter der Rufnummer 0 39 41 - 68 80 26 erfolgen oder schriftlich in Form eines Briefes, einer E-Mail oder eines Fax. Auch auf der Internetseite der enwi unter Kundenservice finden Sie ein Formular, welches Sie hierfür nutzen können (Anmeldung Behälterbedarfsentsorgung). Dabei ist der Termin der Gestellung, möglichst der Entleerungsrhythmus und wann der Container/die Container wieder abgezogen werden soll, zu benennen. Diese Angaben werden zu einem Auftrag zusammengefasst und an die Abfallwirtschaft Nordharz GmbH in Reddeber übergeben. Die Abfallwirtschaft Nordharz GmbH übernimmt im Auftrag der enwi die Stellung, die Entleerung sowie den Abzug des Containers/der Container. Nach der erbrachten Leistung bekommen Sie von der enwi einen Gebührenbescheid zugesandt.
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Abfallbehälter (Hausmüll und Altpapier)
Fragen:
- An meinem Hausmüllbehälter fehlt der elektronische Transponder. Was ist zu tun?
- Mein Behälter ist defekt. Was ist zu tun?
- Was muss ich tun, wenn ich meinen Behälter in einen größeren oder kleineren tauschen möchte?
- Mein Behälter ist verschwunden. Was ist zu tun?
- Es erfolgte keine Entleerung des Hausmüllbehälters, da das maximale Füllgewicht überschritten wurde. Was ist zu tun?
- Es erfolgte keine Entleerung, da der bereitgestellte Behälter überfüllt war. Was ist zu tun?
- Es erfolgte keine Entleerung, da der bereitgestellte Behälter nicht mit dem dafür vorgesehenen Abfall befüllt wurde. Was ist zu tun?
- Der Hausmüllbehälter konnte auf Grund einer Sperrung oder eines Defekts des an diesem befindlichen elektronischen Transponders nicht geleert werden. Was ist zu tun?
- Der bereitgestellte Behälter wurde nicht entleert. Ein Beanstandungsvermerk wurde am Behälter nicht angebracht. Was ist zu tun?
- Was muss ich tun, wenn ich einen zusätzlichen Behälter benötige oder meine Anzahl der Behälter reduzieren möchte?
Antworten
An meinem Hausmüllbehälter fehlt der elektronische Transponder. Was ist zu tun?
Um wieder einen einsatzbereiten Abfallbehälter nutzen zu können, müssen Sie telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit dem Gebühreneinzug der enwi aufnehmen. Von dort wird veranlasst, dass Ihnen ein neuer Behälter mit einem Transponder gestellt und der bisherige Behälter abgeholt wird. Bitte beachten Sie, dass Mieter von Wohnungen oder Häusern sich vorher an Ihren jeweiligen Grundstückseigentümer wenden müssen.
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Mein Behälter ist defekt. Was ist zu tun?
Sollte Ihr Behälter defekt sein, kontaktieren Sie dazu den Gebühreneinzug telefonisch oder per E-Mail. Sollte eine Weiternutzung trotz des Defektes nicht mehr in Frage kommen, bekommen Sie einen neuen Behälter gestellt.
Es steht Ihnen frei, bis zum Behälterumtausch Ihren defekten Behälter erneut zu befüllen oder einen Abfallsack bis zur Lieferung des neuen Hausmüllbehälters zu nutzen. Bei erneuter Befüllung eines defekten Hausmüllbehälters wird Ihnen nach dem Umtausch die anschließend erforderliche Entleerung mit dem Abrechnungsbescheid des Kalenderjahres berechnet.
Sollten Sie die Neubefüllung des defekten Hausmüllbehälters nicht durchführen wollen, können Sie sich einen zusätzlichen Abfallsack für 1,60 Euro pro Stück kaufen und diesen befüllen. Die Ausgabestellen dafür finden Sie unter Adressen – Ausgabestellen für Abfall-, Bioabfall- und Gelbe Säcke oder in Ihrem Entsorgungskalender.
Bei erneuter Befüllung eines defekten Altpapierbehälters wird Ihnen keine Entleerung berechnet. Sie können allerdings auch Ihr Altpapier auf einem der acht Wertstoffhöfe im Landkreis Harz entsorgen.
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Was muss ich tun, wenn ich meinen Behälter in einen größeren oder kleineren tauschen möchte?
Einen Behältertausch können Sie bei der enwi beantragen, indem Sie online das folgenden Formular Änderungsmitteilung vollständig ausfüllen und unterschrieben an die enwi senden. Für auftretende Fragen steht Ihnen der jeweilige zuständige Mitarbeiter des Gebühreneinzugs telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.
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Mein Behälter ist verschwunden. Was ist zu tun?
Sollte Ihr Behälter nach der Entleerung verschwunden sein, schauen Sie zunächst in der näheren Umgebung (Nachbarschaft), ob der Behälter aus Versehen dort mit zurückgestellt wurde. Sollte dies nicht der Fall sein, rufen Sie bei dem zuständigen Mitarbeiter des Gebühreneinzuges bei der enwi an oder per E-Mail.
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Es erfolgte keine Entleerung des Hausmüllbehälters, da das maximale Füllgewicht überschritten wurde. Was ist zu tun?
Um die Entsorgung Ihres Hausmülls zu gewährleisten, ist eine optimale Befüllung wichtig. Das Maximalfüllgewicht beträgt für eine:
- 60-Liter-Behälter (40 kg),
- 80-Liter-Behälter (75 kg),
- 120-Liter-Behälter (75 kg),
- 240-Liter-Behälter (100 kg) und
- 1.100-Liter-Container (440 kg).
Damit dieses Gewicht nicht überschritten bzw. vor der nächsten möglichen Entleerung (siehe Entleerungstermine im Internet oder Entsorgungskalender) auf das zulässige Maß reduziert wird, bietet die enwi Abfallsäcke (70 Liter Sack, 20 kg Maximalfüllgewicht) an (Gebührensätze). Die befüllten Säcke können Sie am für die Hausmüllbehälter vorgesehenen Sammeltag zu Abfuhr bereitstellen. Es ist nicht erforderlich, dass gleichzeitig auch der Hausmüllbehälter zur Leerung bereit steht. Eine alleinige und damit ständige Sacknutzung ist dagegen genehmigungspflichtig. Die Ausgabestellen für den Abfallzusatzsack finden Sie unter Adressen – Ausgabestellen für Abfall-, Bioabfall-, und Gelbe Säcke oder auf der jeweiligen Seite in Ihrem Entsorgungskalender.
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Es erfolgte keine Entleerung, da der bereitgestellte Behälter überfüllt war. Was ist zu tun?
Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Behälter höchstens bis zum Rand befüllt ist und das maximale Füllgewicht dabei nicht überschritten wird, indem Sie ihn etwas leeren und den entnommenen Abfall z. B. in einem Abfallsack der enwi entsorgen. Der Abfall darf aber nicht verdichtet werden und der Behälterdeckel muss komplett schließen. Die Abfallsäcke können Sie käuflich erwerben. Die Ausgabestellen für diese Abfallzusatzsäcke finden Sie unter Adressen – Ausgabestellen für Abfall-, Bioabfall-, und Gelbe Säcke oder auf der jeweiligen Seite in Ihrem Entsorgungskalender. Den Sack/die Säcke stellen Sie dann bitte bei der nächsten Hausmüllabfuhr vor dem Grundstück bereit.
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Es erfolgte keine Entleerung, da der bereitgestellte Behälter nicht mit dem dafür vorgesehenen Abfall befüllt wurde. Was ist zu tun?
Um die Entsorgung Ihres Hausmülls und Altpapiers zu gewährleisten, ist eine ordnungsgemäße Befüllung der Behälter notwendig. Sollte der von Ihnen bereitgestellte Behälter aufgrund einer falschen Befüllung nicht entleert worden sein, sind Sie aufgefordert, Ihren Abfall erneut zu sortieren. Eine Übersicht zur korrekten Befüllung des Hausmüll- und Papierbehälters finden Sie unter Entsorgung – Was gehört wohin?
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Der Hausmüllbehälter konnte auf Grund einer Sperrung oder eines Defekts des an diesem befindlichen elektronischen Transponders nicht geleert werden. Was ist zu tun?
Der Transponder ist ein Chip am Behälter. Um die elektronische Sperrung dieses Transponders aufzuheben, ist es notwendig, dass Sie den Gebühreneinzug der enwi kontaktieren und dem Bearbeiter mitteilen, dass der Behälter gesperrt ist. Sie müssen dazu die nötigen Hinweise zur Zuordnung des Behälters angeben (Behälternummer, Name, Straße, Ort…). Gründe für eine Sperrung des Behälters können u. a. sein, dass noch offene Forderungen gegenüber der enwi vorliegen oder der Behälter als gestohlen gemeldet wurde. Nach Begleichung der Forderungen durch den Grundstückseigentümer oder der genauen Zurodung zum richtigen Grundstück, wird der gesperrte Behälter wieder frei geschaltet. Die Freischaltung des Behälters erfolgt innerhalb von drei Werktagen nach Bekanntgabe der Sperrung. Sie können den Abfallbehälter dann zum nächsten Abfuhrtermin zur Entleerung bereitstellen. Sie müssen allerdings die Freischaltung rechtzeitig beantragt haben.
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Der bereitgestellte Behälter wurde nicht entleert. Ein Beanstandungsvermerk wurde am Behälter nicht angebracht. Was ist zu tun?
Eine Ursache zur Nichtentleerung Ihres Behälters kann sein, dass die Fahrzeugbesatzung den Behälter übersehen hat oder die Zufahrt zum Grundstück durch bspw. parkende Fahrzeuge verhindert war.
Sollte dies der Fall sein, rufen Sie bitte bei dem zuständigen Mitarbeiter für Hausmüll (Telefon 0 39 41 - 68 80 26 oder für Altpapier (Telefon 0 39 41 - 68 80 44) an. Diese werden die Einsatzleitung des beauftragten Entsorgungsunternehmens kontaktieren, ggf. wird Ihnen dann telefonisch oder per Mail ein Nachentsorgungstermin mitgeteilt.
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Was muss ich tun, wenn ich einen zusätzlichen Behälter benötige oder meine Anzahl der Behälter reduzieren möchte?
Zur Anmeldung weiterer Behälter ist ein Formular unter Formularservice – Änderungsmittelung auszufüllen, zu unterschreiben und an die enwi zu senden. Dasselbe gilt für die Reduzierung der Behälteranzahl. Für Fragen rund um das Thema Behältermanagement stehen Ihnen die jeweiligen zuständigen Mitarbeiter des Gebühreneinzugs zur Verfügung.
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Hausmüll
Fragen
- Was gehört alles in den Hausmüll?
- Was ist eine Containerbedarfsentsorgung, wann sollte ich diese nutzen und wie funktioniert sie?
- Es erfolgte keine Entleerung des Hausmüllbehälters, da das maximale Füllgewicht überschritten wurde. Was ist zu tun?
- Der Hausmüllbehälter konnte auf Grund einer Sperrung oder eines Defekts des an diesem befindlichen elektronischen Transponders nicht geleert werden. Was ist zu tun?
Antworten
Was gehört alles in den Hausmüll?
Unter Entsorgung – "Was, wie, wohin?" - Hausmüll finden Sie hierzu eine Übersicht.
Sollten sich trotzdem Fragen ergeben, steht Ihnen die Entsorgungsberatung der enwi unter der Telefonnummer 0 39 41 - 68 80 45 oder per E-Mail zur Verfügung.
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Was ist eine Containerbedarfsentsorgung, wann sollte ich diese nutzen und wie funktioniert sie?
Für die Containerbedarfsentsorgung bestellen Sie bei der enwi einen oder mehrere Behälter mit einem Volumen von 1.100 Litern. Die Bestellung kann telefonisch unter der Rufnummer 0 39 41 - 68 80 26 erfolgen oder schriftlich in Form eines Briefes, einer E-Mail oder eines Fax. Auch auf der Internetseite der enwi unter Kundenservice finden Sie ein Formular, welches Sie hierfür nutzen können (Anmeldung Behälterbedarfsentsorgung). Dabei ist der Termin der Gestellung, möglichst der Entleerungsrhythmus und wann der Container/die Container wieder abgezogen werden soll, zu benennen. Diese Angaben werden zu einem Auftrag zusammengefasst und an die Abfallwirtschaft Nordharz GmbH in Reddeber übergeben. Die Abfallwirtschaft Nordharz GmbH übernimmt im Auftrag der enwi die Stellung, die Entleerung sowie den Abzug des Containers/der Container. Nach der erbrachten Leistung bekommen Sie von der enwi einen Gebührenbescheid zugesandt.
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Es erfolgte keine Entleerung des Hausmüllbehälters, da das maximale Füllgewicht überschritten wurde. Was ist zu tun?
Um die Entsorgung Ihres Hausmülls zu gewährleisten, ist eine optimale Befüllung wichtig. Das Maximalfüllgewicht beträgt für:
- 60-Liter-Behälter: 40 kg,
- 80-Liter-Behälter: 75 kg,
- 120-Liter-Behälter: 75 kg,
- 240-Liter-Behälter: 100 kg und
- 1.100-Liter-Behälter: 440 kg.
Damit dieses Gewicht nicht überschritten bzw. vor der nächsten möglichen Entleerung (siehe Entleerungstermine im Internet oder Entsorgungskalender) auf das zulässige Maß reduziert wird, bietet die enwi Abfallsäcke (70 Liter Sack, 20 kg Maximalfüllgewicht) an (Gebührensätze). Die befüllten Säcke können Sie am für die Hausmüllbehälter vorgesehenen Sammeltag zu Abfuhr bereitstellen. Es ist nicht erforderlich, dass gleichzeitig auch der Hausmüllbehälter zur Leerung bereit steht. Eine alleinige und damit ständige Sacknutzung ist dagegen genehmigungspflichtig. Die Ausgabestellen für den Abfallzusatzsack finden Sie unter Adressen – Ausgabestellen für Abfall-, Bioabfall-, und Gelbe Säcke oder auf der jeweiligen Seite in Ihrem Entsorgungskalender.
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Der Hausmüllbehälter konnte auf Grund einer Sperrung oder eines Defekts des an diesem befindlichen elektronischen Transponders nicht geleert werden. Was ist zu tun?
Der Transponder ist ein Chip am Behälter. Um die elektronische Sperrung dieses Transponders aufzuheben, ist es notwendig, dass Sie den Gebühreneinzug der enwi kontaktieren und dem Bearbeiter mitteilen, dass der Behälter gesperrt ist. Sie müssen dazu die nötigen Hinweise zur Zuordnung des Behälters angeben (Behälternummer, Name, Straße, Ort…). Gründe für eine Sperrung des Behälters können u. a. sein, dass noch offene Forderungen gegenüber der enwi vorliegen oder der Behälter als gestohlen gemeldet wurde. Nach Begleichung der Forderungen durch den Grundstückseigentümer oder der genauen Zurodung zum richtigen Grundstück, wird der gesperrte Behälter wieder frei geschaltet. Die Freischaltung des Behälters erfolgt innerhalb von drei Werktagen nach Bekanntgabe der Sperrung. Sie können den Abfallbehälter dann zum nächsten Abfuhrtermin zur Entleerung bereitstellen. Sie müssen allerdings die Freischaltung rechtzeitig beantragt haben.
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Altpapier
Fragen
- Was gehört alles ins Altpapier?
- Mein Altpapierbehälter ist defekt. Was ist zu tun?
- Es erfolgte keine Entleerung, da der bereitgestellte Behälter nicht mit dem dafür vorgesehenen Abfall befüllt wurde. Was ist zu tun?
- Der bereitgestellte Behälter wurde nicht entleert. Ein Beanstandungsvermerk wurde am Behälter nicht angebracht. Was ist zu tun?
Antworten
Was gehört alles ins Altpapier?
Unter Entsorgung – "Was, wie, wohin?" - Altpapier finden Sie hierzu eine Übersicht.
Sollten sich trotzdem Fragen ergeben, steht Ihnen die Entsorgungsberatung der enwi unter der Telefonnummer 0 39 41 - 68 80 45 oder per E-Mail zur Verfügung.
Um die Entsorgung Ihres Altpapiers zu gewährleisten, ist eine optimale Befüllung wichtig. Das Maximalfüllgewicht beträgt für:
- 120-Liter-Behälter: 75 kg,
- 240-Liter-Behälter: 100 kg und
- 1.100-Liter-Behälter: 440 kg.
Bitte beachten Sie, dass der Behälter nicht ausschließlich mit Katalogen und Büchern befüllt wird, da dieser sonst zu schwer ist und somit nicht geleert werden kann. Nutzen Sie hierfür auch die kostenlose Altpapierabgabe auf den Wertstoffhöfen.
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Mein Altpapierbehälter ist defekt. Was ist zu tun?
Sollte Ihr Altpapierbehälter defekt sein, kontaktieren Sie dazu den Gebühreneinzug telefonisch oder per E-Mail. Sollte eine Weiternutzung trotz des Defektes nicht mehr in Frage kommen, bekommen Sie einen neuen Behälter gestellt.
Es steht Ihnen frei, bis zum Behälterumtausch Ihren defekten Behälter erneut zu befüllen. Eine Entleerung des defekten Behälters bleibt kostenfrei. Sie können allerdings auch Ihr Altpapier auf einem der neun Wertstoffhöfe im Landkreis Harz entsorgen.
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Es erfolgte keine Entleerung, da der bereitgestellte Behälter nicht mit dem dafür vorgesehenen Abfall befüllt wurde. Was ist zu tun?
Um die Entsorgung Ihres Altpapiers zu gewährleisten, ist eine ordnungsgemäße Befüllung der Behälter notwendig. Sollte der von Ihnen bereitgestellte Behälter aufgrund einer falschen Befüllung nicht entleert worden sein, sind Sie aufgefordert, Ihren Abfall erneut zu sortieren. Eine Übersicht zur korrekten Befüllung des Papierbehälters finden Sie unter Entsorgung – Was gehört wohin?
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Der bereitgestellte Behälter wurde nicht entleert. Ein Beanstandungsvermerk wurde am Behälter nicht angebracht. Was ist zu tun?
Eine Ursache zur Nichtentleerung Ihres Behälters kann sein, dass die Fahrzeugbesatzung den Behälter übersehen hat oder die Zufahrt zum Grundstück durch bspw. parkende Fahrzeuge verhindert war.
Sollte dies der Fall sein, rufen Sie bitte bei dem zuständigen Mitarbeiter für Hausmüll (Telefon 0 39 41 - 68 80 26) oder für Altpapier (Telefon 0 39 41 - 68 80 44) an. Diese werden die Einsatzleitung des beauftragten Entsorgungsunternehmens kontaktieren, ggf. wird Ihnen dann telefonisch oder per Mail ein Nachentsorgungstermin mitgeteilt.
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Sperrmüll/elektrische Altgeräte
Fragen
- Wie melde ich meine Sperrmüllentsorgung an?
- Was gehört zum Sperrmüll?
- Wie lange dauert es, bis der Sperrmüll abgeholt wird?
- Wie oft darf ich jährlich die Sperrmüllentsorgung anmelden?
- Wird bei der Sperrmüllentsorgung ein Container gestellt?
- Wie funktioniert die Sperrmüllexpressabfuhr?
- Wie erfolgt die Abholung von gebrauchten elektrischen Geräten?
Antworten
Wie melde ich meine Sperrmüllentsorgung an?
Um Ihren Sperrmüll zur Entsorgung anzumelden, gibt es verschiedene Möglichkeiten. In Ihrem Entsorgungskalender finden Sie eine Karte zur Anmeldung des Sperrmülls. Diese müssen Sie vollständig ausfüllen und an das beauftragte Entsorgungsunternehmen, die Abfallwirtschaft Nordharz GmbH in Reddeber, senden. Daraufhin bekommen Sie eine Rückantwortkarte mit dem Entsorgungstermin. Eine andere Möglichkeit ist, dass Sie Ihren Sperrmüll online anmelden. Dazu finden Sie unter Formularservice – Sperrmüllanmeldung ein Formular, das Sie bitte ebenfalls vollständig ausfüllen und elektronisch versenden. Ihr an die enwi gerichteter Entsorgungswunsch wird nach automatischer Weiterleitung bei unserem beauftragten Unternehmen bearbeitet. Von dort erhalten Sie auch die Nachricht mit dem für Sie vorgesehenen Abholtermin.
Sie können auch ein Anmeldeformular ausdrucken, ausfüllen und mit einem frankierten Brief versenden, falls Sie über keine Entsorgungskarte oder keine E-Mail-Adresse verfügen.
Die reguläre Sperrmüllabfuhr wird nach maximal drei Wochen nach Ihrer Anmeldung durchgeführt. Sie können Ihren Sperrmüll auch in dringenden Fällen direkt bei der Abfallwirtschaft Nordharz GmbH telefonisch anmelden (0 39 43 - 56 07 38).
Für weitere Fragen zur Sperrmüllentsorgung steht Ihnen Herr Gerald Mundil unter der Telefonnummer 0 39 41 - 68 80 43 oder per E-Mail zur Verfügung.
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Was gehört zum Sperrmüll?
Eine Übersicht zu den Abfällen, die zur Rubrik Sperrmüll zählen, finden Sie unter Entsorgung – "Was, wie, wohin?". Besonders zu beachten ist, dass bei der Sperrmüllentsorgung keine Container gestellt werden, sondern der angemeldete Abfall direkt vor dem Grundstück zur Abfuhr bereitgestellt werden muss. Da wir Holzmöbel getrennt gegenüber dem sonstigen Sperrmüll abfahren, wäre eine getrennte Ablagerung Ihres Sperrmülls in diese zwei Kategorien für uns sehr hilfreich. Im Rahmen einer angemeldeten Sperrmüllentsorgung werden maximal 10 m³ Sperrmüll (lose gelagert) abgefahren. Auf den Wertstoffhöfen kann maximal 2 m³ Sperrmüll pro Tag und Anlieferung abgegeben werden.
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Wie lange dauert es, bis der Sperrmüll abgeholt wird?
Die Abfallwirtschaft Nordharz GmbH ist von der enwi zur Abholung des Sperrmülls beauftragt. Dabei hat sie eine Erfüllungsfrist von maximal drei Wochen, d. h. nachdem Ihre Sperrmüllanmeldung bei dem Unternehmen eingetroffen ist, dauert es maximal drei Wochen bis dieser abgeholt wird. Der Termin der Abholung wird Ihnen drei Werktage vor der Abholung des Sperrmülls schriftlich oder mündlich mitgeteilt.
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Wie oft darf ich jährlich die Sperrmüllentsorgung anmelden?
Voraussetzung zur Inanspruchnahme der Sperrmüllentsorgung ist, dass das Grundstück, auf dem Sie wohnen bzw. eine berufliche Tätigkeit ausüben, an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen ist und daher vom Hauseigentümer Abfallgrundgebühren bezahlt werden. In diesen Gebühren ist der Aufwand für die Entsorgung von Sperrmüll bereits enthalten. Sie können eine Sperrmüllentsorgung also jederzeit und so oft Sie diese innerhalb eines Jahres benötigen anmelden.
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Wird bei der Sperrmüllentsorgung ein Container gestellt?
Nein, zur Entsorgung des Sperrmülls werden keine Container gestellt. Ihre Aufgabe ist es, die zu entsorgenden Gegenstände sichtbar vor dem Grundstück zu platzieren, damit die Sammelfahrzeuge so nah wie möglich an den Bereitstellungsplatz heranfahren können. Sollte sich in Ihrer Straße eine Baustelle befinden, legen Sie den Sperrmüll an der nächst befahrbaren Straße für Abfallsammelfahrzeuge bereit.
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Wie funktioniert die Sperrmüllexpressabfuhr?
Für die dringende Entsorgung von Sperrmüll wird eine Sperrmüllexpressabfuhr als außerordentliche Leistung angeboten. Dazu melden Sie Ihren Sperrmüll telefonisch unter der Rufnummer 0 39 41 - 68 80 43 an.
Nach Auftragseingang wird Ihr Sperrmüll innerhalb von zwei Werktagen (Montag bis Freitag) vor Ihrem Grundstück abgeholt. Die Entsorgung erfolgt nur mit Sammelfahrzeugen, sodass keine Container gestellt werden.
Für die Expressabfuhr wird von der enwi eine gesonderte Gebühr erhoben. Diese ist bei Abholung in bar bei der Fahrzeugbesatzung zu zahlen. Die Bezahlung kann allerdings auch vor dem Abfuhrtag bei der enwi oder bei dem beauftragten Entsorgungsunternehmen erfolgen. Besonders zu beachten ist, dass der Sperrmüll nur abgefahren wird, wenn die Zahlung vor oder am Abfuhrtag erfolgt.
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Wie erfolgt die Abholung von gebrauchten elektrischen Geräten?
Die Abfuhr von elektrischen Altgeräten erfolgt, indem Sie die Geräte bei der enwi anmelden. Dies können Sie online unter Formularservice – Anmeldung zur Abholung von elektrischen Haushaltsgeräten. Dieses Formular ist von Ihnen vollständig auszufüllen und elektronisch zu versenden. Ihr an die enwi gerichteter Entsorgungswunsch wird hier bearbeitet. Von der enwi erhalten Sie auch die Nachricht mit dem für Sie vergebenen Abholtermin.
Ein weiteres Formular können Sie auch ausdrucken, ausfüllen und in einem frankierten Umschlag an die enwi schicken.
Des Weiteren befindet sich in Ihrem Entsorgungskalender eine Anmeldekarte für diese Altgeräte, die Sie ebenfalls ausgefüllt an die enwi versenden können.
Die Erfüllungsfrist beträgt bis zu drei Wochen nach dem Posteingang. Innerhalb dieser drei Wochen bekommen Sie eine Antwortkarte, auf der der Termin zur Abholung und ein Aufkleber mit einer Auftragsnummer vermerkt sind. Diese Aufkleber mit der jeweiligen Auftragsnummer sind zur Identifizierung am Gerät anzubringen.
Nach erfolgter Leistung bekommen Sie von der enwi einen Bescheid über die Transportgebühr zugesandt. Entsorgungsgebühren fallen nicht an.
Nähere Informationen erhalten Sie auch unter Telefon 0 39 41 / 68 80 50.
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Bioabfälle
Fragen
- Wie kann ich meine Bioabfälle entsorgen?
- Was ist bei der Straßensammlung von Bioabfällen zu beachten?
Antworten
Wie kann ich meine Bioabfälle entsorgen?
Im Frühjahr und zweimal im Herbst führt die enwi eine Straßensammlung von Bioabfällen durch. Die konkreten Entsorgungstermine für die jeweiligen Orte können dem aktuellen Entsorgungskalender oder auf diesen Seiten entnommen werden (Entsorgungstermin in Ihrem Ort)
Ergänzend zur Straßensammlung bietet die enwi privaten Haushalten ganzjährig die Möglichkeit an, Kleinmengen an Bioabfällen bis max. 2 m³ mit eigenen Transportmitteln kostenfrei auf den acht Wertstoffhöfen im Landkreis Harz anzuliefern. Genauere Informationen zu den Wertstoffhöfen sind ebenfalls im Entsorgungskalender oder auf dieser Internetseite (Wertstoffhöfe) nachlesbar.
Zusätzlich werden für den Frühjahr und Herbst allen Gartenanlagen im Landkreis Harz die kostenlose Bereitstellung und Abholung von Containern zur Erfassung der Bioabfälle angeboten. Informationen hierzu erhalten Sie unter der folgenden Rufnummer: 0 39 41 - 68 80 50.
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Was ist bei der Straßensammlung von Bioabfällen zu beachten?
Im Frühjahr und Herbst führt die enwi eine Straßensammlung von Bioabfällen durch. Die konkreten Entsorgungstermine für die jeweiligen Orte können dem aktuellen Entsorgungskalender oder auf diesen Seiten entnommen werden.
Mitarbeiter der Abfallwirtschaft Nordharz GmbH sammeln im Auftrag der enwi das Material ein, das bis 07:00 Uhr vor den Grundstücken am Straßenrand gebündelt oder in offene Gefäße bereitgelegt werden soll. Die Mitarbeiter der enwi sind im oben genannten Sammelzeitraum bei Rückfragen oder Problemen von Montag bis Samstag telefonisch unter 0 39 41 - 68 80 45 erreichbar.
Zusätzlich gibt die enwi noch folgende Hinweise für alle Interessenten, die sich an der Straßensammlung beteiligen möchten:
- Es werden ausschließlich Bioabfälle gesammelt.
- Sollten durch Baumaßnahmen Einschränkungen für die Abfuhr des Materials bestehen, so muss der Grünschnitt an der nächst befahrbaren Straße abgelegt werden.
- Um das Aufladen zu erleichtern, ist es notwendig, den Baum- und Strauchschnitt vorher zu bündeln. Verwenden Sie dazu Naturfasern, denn Metall- oder Plastikbänder können in der Kompostanlage nicht verrotten. Die Bündel dürfen bis zu 25 Kilogramm schwer und bis zu zwei Meter lang sein, die Äste bis zu 15 Zentimeter dick.
- Für Kleinmaterial bietet die enwi die praktischen 70-Liter-Papiersäcke zum Preis von 1,40 Euro/Stück an. Die Vertriebsstellen dazu stehen ebenfalls im Entsorgungskalender oder sind auf der Internetseite der enwi nachzulesen. Das Material kann aber auch in Körben, Wannen, Eimern oder Kartons bereitgestellt werden, aber auf keinen Fall in Textil- oder Plastiksäcken sowie Regen- und Abfallbehälter.
- Bei eventueller Verschmutzung muss die Übergabestelle nach der Abfuhr des Baum- und Strauchschnitts gesäubert werden.
Diese Hinweise sollten schon bei der Vorbereitung des Materials beachtet werden, da der Entsorger sonst die Bioabfälle nicht mitnehmen kann.
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Wertstoffhöfe
Fragen
Antworten
Was kann ich auf den Wertstoffhöfen abgeben?
Auf den Wertstoffhöfen kann:
- Altmetall,
- Behälterglas,
- Elektrische Altgeräte,
- Bioabfälle (max. 2 m³),
- Altpapier,
- Sperrmüll (max. 2 m³),
- gebrauchsfähige Altkleider und
- Leichtverpackungen
kostenlos in haushaltüblichen Mengen abgegeben werden.
Bitte beachte Sie, dass Leichtverpackungen nur in Ausnahmefällen angenommen werden können, da eine Entsorgung 14-täglich vor Ihrem Grundstück erfolgt.
Folgende Abfälle werden gebührenpflichtig auf dem Wertstoffhof Halberstadt, Wertstoffhof Quedlinburg, Wertstoffhof Westerhausen, Wertstoffhof Wernigerode und auf dem Wertstoffhöfen Ballenstedt, Osterwieck sowie Harzgerode (auf allen drei Höfen nur samstags) angenommen: Bauabfälle (Bauschutt und Baumischabfälle, jeweils max. 1 m³)
Die Standorte der insgesamt neun Wertstoffhöfe finden Sie unter Entsorgung – Wertstoffhöfe.
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Wann haben die Wertstoffhöfe geöffnet?
Die Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe finden Sie unter Adressen - Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe.
Eine Übersicht zu den Standorten und den dazugehörigen Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe enthält auch der aktuelle Entsorgungskalender.
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Leichtverpackungen (Gelbe Säcke/Gelbe Tonnen)
Fragen
Antworten
Ein oder mehrere von mir zur Entsorgung bereitgestellten Gelben Säcke/Gelben Tonnen sind am Abfuhrtag nicht mitgenommen wurden bzw. haben einen roten Beanstandungsaufkleber. Was ist zu tun?
- Ist liegen geblieben: Bitte rufen Sie bei dem durch das Duale System beauftragten privatwirtschaftlichen Unternehmen an.
- Kennzeichnung durch roten Aufkleber: Ihr/e Gelber Sack/Gelbe Tonne ist aufgrund einer fehlerhaften Befüllung nicht entsorgt worden. Durch den roten Aufkleber werden Sie aufgefordert, den Inhalt des Gelben Sackes/der Gelben Tonne erneut zu sortieren und dabei nur die auf dem Sack/der Tonne beschriebenen Leichtverpackungen zu entsorgen. Was in den Gelben Sack/der Gelben Tonne gehört, können Sie auch unter Entsorgung – "Was gehört wohin?" nachlesen. Stellen Sie dann Ihren nachsortierten Gelben Sack/Gelbe Tonne zum nächsten Entsorgungstermin zur Abfuhr bereit.