Wir sorgen für Sauberkeit

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Entsorgungswirtschaft des Landkreises Harz AöR
Braunschweigerstr. 87 / 88
38820 Halberstadt

Tel:   0 39 41 - 68 80 0
Fax:  0 39 41 - 68 80 22
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Öffnungszeiten
Mo & Di08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mi13:30 - 16:00 Uhr
Do08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 17:30 Uhr
Fr08:00 - 12:00 Uhr

Umsatzsteuernummer: 117/144/40596 (BgA)

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Ernst-Kamieth-Straße 2
D-06112 Halle (Saale)

Übersicht der Gebühren

1. Haushalte

Personengrundgebühr für Haushalte = 32,28 € pro Person und Jahr

Darin sind enthalten:
Entsorgung von Altmetall, Altpapier, Bioabfälle (Baum- und Strauchschnitt, Weihnachtsbäume), Schadstoffen, Sperrmüll, die Kosten für die Bewirtschaftung von Wertstoffhöfen sowie Bereitstellungsplätzen für Elektro- und Elektronikgeräte, anteilige Kosten der Sammlung und Beförderung von Elektro- und Elektronikgeräten, anteilige Kosten der Sammlung, Beförderung und thermischen Behandlung von Hausmüll, Aufwendungen für die Sanierung, Rekultivierung und Nachsorge von Deponien sowie sonstige Kosten der Abfallwirtschaft (Entsorgungsberatung, Öffentlichkeitsarbeit, Verwaltungsaufwendungen).

 

2. Gewerbe, wirtschaftliche Unternehmen, Freiberufler und öffentliche Einrichtungen

Behältergrundgebühr für gewerbliche und wirtschaftliche Unternehmen, Freiberufler und öffentl. Einrichtungen

  • je 60 l Restabfallbehälter = 30,84 € pro Jahr,
  • je 80 l Restabfallbehälter = 41,16 € pro Jahr,
  • je 120 l Restabfallbehälter = 61,68 € pro Jahr,
  • je 240 l Restabfallbehälter = 123,36 € pro Jahr,
  • je 1.100 l Restabfallbehälter = 565,08 € pro Jahr.

Darin enthalten sind:
Entsorgung von Schadstoffen, Sperrmüll, die Kosten für die Bewirtschaftung von Wertstoffhöfen sowie Bereitstellungsplätzen für Elektro- und Elektronikgeräte, anteilige Kosten der Sammlung und Beförderung von Elektro- und Elektronikgeräten, anteilige Kosten der Sammlung, Beförderung und thermischen Behandlung von hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen, Aufwendungen für die Sanierung, Rekultivierung und Nachsorge von Deponien sowie sonstige Kosten der Abfallwirtschaft (Entsorgungsberatung, Öffentlichkeitsarbeit, Verwaltungsaufwendungen).

 

3. Wochenendhausgrundstücke

Grundgebühr für Wochenendhausgrundstücke

  • Mindestgebühr = 8,76 € pro Jahr,
  • je 60 l Restabfallbehälter = 8,76 € pro Jahr,
  • je 80 l Restabfallbehälter = 11,64 € pro Jahr,
  • je 120 l Restabfallbehälter = 17,40 € pro Jahr.

Bei dieser Grundgebühr wurde berücksichtigt, dass Wochenendhäuser nur zeitweilig im Jahr genutzt werden.

Anteilig darin enthalten sind:
Entsorgung von Altmetall, Altpapier, Bioabfälle (Baum- und Strauchschnitt, Weihnachtsbäume), Schadstoffen, Sperrmüll, die Kosten für die Bewirtschaftung von Wertstoffhöfen sowie Bereitstellungsplätzen für Elektro- und Elektronikgeräte, anteilige Kosten der Sammlung und Beförderung von Elektro- und Elektronikgeräten, anteilige Kosten der Sammlung, Beförderung und thermischen Behandlung von Hausmüll, Aufwendungen für die Sanierung, Rekultivierung und Nachsorge von Deponien sowie sonstige Kosten der Abfallwirtschaft (Entsorgungsberatung, Öffentlichkeitsarbeit, Verwaltungsaufwendungen).

 

4. Entleerungsgebühr

Entleerungsgebühr (Hausmüll und hausmüllähnlicher Gewerbeabfall) für Haushalte, gewerbliche und wirtschaftliche Unternehmen, Freiberufler und öffentl. Einrichtungen sowie Wochenendhausgrundstücke

  • je 70 l Abfallsack = 1,90 € pro Entsorgung,
  • je 60 l Restabfallbehälter = 1,65 € pro Entleerung,
  • je 80 l Restabfallbehälter = 2,21 € pro Entleerung,
  • je 120 l Restabfallbehälter = 3,31 € pro Entleerung,
  • je 240 l Restabfallbehälter = 6,62 € pro Entleerung,
  • je 1.100 l Restabfallbehälter = 30,33 € pro Entleerung.

In der Entleerungsgebühr sind enthalten:
überwiegende Kosten der Sammlung, Beförderung und thermischen Behandlung von Hausmüll und hausmüllähnlichem Gewerbeabfall sowie Kosten für die Bereitstellung der Abfallbehälter.

Hinweis: Jede Hausmülltonne, die gar nicht oder nur einmal im Jahr geleert wird, wird mit zwei Entleerungen pro Jahr belastet.

 

5. Sperrmüllexpressabfuhr

  • 102,70 € je Abfuhr (lose gelagert).

  

Bild: Mitarbeiter der Nordharz Entsorgung GmbH laden den angemeldeten Sperrmüll in ein Entsorgungsfahrzeug.

 

6. Abfallbehandlungsgebühr für die Selbstanlieferung von Abfällen zur Remondis Thermische Abfallverwertung GmbH (Staßfurt) = 109,93 € je Gewichtstonne.


7. Kleinanlieferungen von Bauabfällen, Asbest und Mineralwolle

 

Gebühr für Bauschutt

Gebühr für Baumischabfall

je Eimer (bis zu 10 l)

1,05 €

1,90 €

je Maurerkübel (100 l)

10,50 €

19,00 €

je Pkw-Kofferraum (500 l)

52,50 €

95,00 €

je Pkw-Anhänger und andere Transportfahrzeuge (1.000 l)

105,00 €

190,00 €

  • Annahme von Asbest und Mineralwolle (bis max. 2 m³) bei der
    WIR-Umweltservice Harz in Heudeber
    Asbest-Gebühr pro Tonne = 227,32 €

    Mineralwolle-Gebühr pro Tonne = 681,23 €
    Mindestgebühr = 4,00 € pro Anlieferung

 

8. Bioabfallsack

Bioabfallsack = 1,40 € pro Stück

Bild: Grünschnittsack der enwi

 

9. Entsorgung von elektr. und elektronischen Haushaltsgeräten

haushaltsübliche Groß- und Kleingeräte

  • bei Abholung = 7,25 € pro Gerät,
  • bei Selbstanlieferung (Wertstoffhöfe) = kostenlos 

 

e gerteentsorgung

 

10. Entsorgungsgebühr Altpapier für gewerbliche und wirtschaftliche Unternehmen, Freiberufler und öffentliche Einrichtungen (inklusive Behälter, Entleerung und Verwertung)

  • je 120 l Behälter = 0,00 € pro Jahr (Entleerung alle 4 Wochen),
  • je 240 l Behälter = 0,00 € pro Jahr (Entleerung alle 4 Wochen),
  • je 1.100 l Behälter = 0,00 € pro Jahr (wöchentliche Entleerung).

  Bild: Altpapierbehälter der enwi

11. Anmeldung Behälterbedarfsentsorgung von Hausmüll oder hausmüllahnlichem Gewerbeabfall (1.100 Liter Hausmüllbehälter) für z. B. Veranstaltungen

  • je Behältergestellung + eine Leerung: 95,44 €
  • je Zusatzleerung: 24,48 €


12. Anmeldung Behälterbedarfsentsorgung von Altpapier (1.100 Liter Altpapierbehälter) für z. B. Veranstaltungen

  • je Behältergestellung + eine Leerung: 90,83 €
  • je Zusatzleerung: 20,64 €

 

13. Sonderabfallkleinmengen gewerblicher und wirtschaftlicher Unternehmen, Freiberufler und öffentlicher Einrichtungen

Die Gebührensätze können Sie unter Satzungen/Recht der Gebührensatzung einsehen. Auf eine Darstellung in diesem Teil wird aus Platzgründen verzichtet. Auskunft gibt auch die Gewerbeabfallberatung der enwi, Tel. 03941-688042.

 

14. Gebühr für die Entsorgung von verbotswidrig abgelagerten Abfällen (wilde Verkippungen)

Die Gebühr beträgt 230,68 € pro Tonne.
Sie beinhaltet die Kosten der Einsammlung, Beförderung, Verwertung, Deponierung und Behandlung der Abfälle sowie den Verwaltungsaufwand.

Aktuelle Informationen der enwi:

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