Die Entsorgungswirtschaft des Landkreises Harz AöR ist bemüht, ihre Website in Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website: https://www.enwi-hz.de
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist teilweise mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) vereinbar.
Wir arbeiten im Moment aktiv an der Optimierung.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
» Bilder und Grafiken: Einige Bilder verfügen möglicherweise nicht über ausreichende Alternativtexte
» PDF-Dokumente: Ältere PDF-Dokumente (vor 2018) sind möglicherweise nicht vollständig barrierefrei
» Kontraste: An einigen Stellen könnte der Farbkontrast zwischen Text und Hintergrund nicht ausreichend sein
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden: Kontaktformular
Kontakt für Barrierefreiheit
Entsorgungswirtschaft des Landkreises Harz AöR
Braunschweiger Straße 87/88
D-38820 Halberstadt
Telefon: 03941-68800
E-Mail: info@enwi-hz.de
Bitte beschreiben Sie uns das aufgetretene Problem, die betroffene Internetseite und Ihr verwendetes Betriebssystem sowie die eingesetzte Software.
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie uns eine Barriere gemeldet haben und wir Ihnen gemäß § 16b Absatz 4 BGG LSA nach einem Monat keine aus Ihrer Sicht zufriedenstellende Antwort gegeben haben, können Sie sich an die Ombudsstelle des Landes Sachsen-Anhalt nach § 16d BGG LSA wenden. Die Ombudsstelle erreichen Sie unter den Kontaktmöglichkeiten der Landesfachstelle für Barrierefreiheit Sachsen-Anhalt. Diese finden Sie unter folgendem Link: https://www.lf-barrierefreiheit-st.de/.
Unser Engagement für Barrierefreiheit
Wir sind bestrebt, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen kontinuierlich zu verbessern. Wir arbeiten fortlaufend daran, die Zugänglichkeit unserer Website zu erhöhen und die Standards der BITV 2.0 umzusetzen.
Folgende Maßnahmen werden ergriffen
» Regelmäßige Überprüfung der Website auf Barrierefreiheit
» Berücksichtigung der Barrierefreiheit bei allen Neuentwicklungen und Updates
» Schrittweise Überarbeitung bestehender Inhalte
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 01.September 2025 erstellt. Die Erklärung wurde auf Grundlage einer Selbstbewertung erstellt.