Wir sorgen für Sauberkeit

Kontakt

Entsorgungswirtschaft des Landkreises Harz AöR
Braunschweigerstraße 87 / 88
38820 Halberstadt

Telefon:   0 39 41 - 68 80 0
Telefax:  0 39 41 - 68 80 22
E-Mail:  Kontaktformular

Öffnungszeiten

Montag und
Dienstag      
08:00 bis 12:00 Uhr
13:30 bis 16:00 Uhr

Mittwoch13:30 bis 16:00 Uhr

Donnerstag08:00 bis 12:00 Uhr
13:30 bis 17:30 Uhr

Freitag08:00 bis 12:00 Uhr


Umsatzsteuernummer: 117/144/40596 (BgA)

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Ernst-Kamieth-Straße 2
D-06112 Halle (Saale)

Gemeinsame Presseinformation der enwi und der Unteren Abfall- und Bodenschutzbehörde des Landkreises

Straßensammlungen von Elektrogeräten häufig illegal

Sobald ein elektrisches Gerät kaputt geht, stellt sich die Frage nach der ordnungsgemäßen Entsorgung.

Immer wieder finden Bürgerinnen und Bürger dazu Handzettel in ihren Briefkästen mit dem Angebot der Mitnahme elektrischer Geräte über eine Straßensammlung. Hierbei handelt es sich fast immer um illegale Sammlungen. Eine umweltschonende und fachgerechte Entsorgung der Elektroaltgeräte ist von diesen Sammlern zumeist nicht beabsichtigt, da die durchgeführten Sammlungen lediglich wirtschaftlichen Interessen dienen.

Somit besteht die Gefahr, dass nicht alle elektrischen Altgeräte mitgenommen werden, wenn diese Geräte oder deren Komponenten nicht gewinnbringend vermarktet werden können. Oft führen die illegalen Sammlungen daher zu liegen gebliebenen Resten auf der Straße. Bei diesen kann dann der ursprüngliche Besitzer der Altgeräte als Verursacher behördlich und kostenpflichtig zu deren ordnungsgemäßen Entsorgung verpflichtet werden.

Auch Ablagerung von eingesammelten Geräten in der freien Landschaft treten immer wieder auf, welche dann auf Kosten der Allgemeinheit beräumt werden müssen.  Nicht selten schließen sich auch behördliche Ermittlungen bei derartigen Sammlungen an.

Um allen Bürgern die ordnungsgemäße Entsorgung ihrer Elektroaltgeräte zu erleichtern, wird an dieser Stelle über die gesetzlichen und regionalen Entsorgungsmöglichkeiten informiert.

Eine Sammlung oder Rücknahme von Elektroaltgeräten darf ausschließlich von der Entsorgungswirtschaft des Landkreises Harz AöR (enwi) als öffentlich rechtlicher Entsorgungsträger (örE) im Landkreis, entsprechenden Verkaufsstellen und Herstellern von Elektrogeräten vorgenommen werden. Jeder Besitzer von Elektroaltgeräten ist daher verpflichtet, die Entsorgung über einen dieser Wege vorzunehmen.

Die elektrischen Geräte können über die enwi auf einen der acht Wertstoffhöfe kostenfrei abgegeben oder gegen eine geringe Transportgebühr vor dem eigenen Grundstück abgeholt werden. Die Anmeldung zur Abholung kann dabei über

  • die Anmeldekarte im Entsorgungskalender der enwi,
  • online unter dem folgenden Formular erfolgen.


Der bequeme Entsorgungsservice der enwi gewährleistet, dass die elektrischen Altgeräte gemäß den rechtlichen Vorgaben fach- und sachgerecht entsorgt bzw. einer Verwertung zugeführt werden.

Für Fragen und Informationen stehen Ihnen die Entsorgungsberatung unter der Telefonnummer 0 39 41 - 68 80 45 sowie die Untere Abfall- und Bodenschutzbehörde des Landkreises Harz unter der Telefonnummer 0 39 41 - 59 70 57 62 zur Verfügung.

Bild: Abholung der elektrischen Altgeräte durch die enwi.
Abholung der elektrischen Altgeräte durch die enwi.

Aktuelle Informationen der enwi:

Aktuelle Informationen der enwi:

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