- Personengrundgebühr für Haushalte = 32,28 Euro pro Person und Jahr.
- Behältergrundgebühr für gewerbliche und wirtschaftliche Unternehmen, Freiberufler und öffentl. Einrichtungen
- je 60-Liter-Restabfallbehälter = 30,84 Euro pro Jahr,
- je 80-Liter-Restabfallbehälter = 41,16 Euro pro Jahr,
- je 120-Liter-Restabfallbehälter = 61,68 Euro pro Jahr,
- je 240-Liter-Restabfallbehälter = 123,36 Euro pro Jahr,
- je 1.100-Liter-Restabfallbehälter = 565,08 Euro pro Jahr.
- Grundgebühr für Wochenendgrundstücke
- je 60-Liter-Restabfallbehälter = 8,76 Euro pro Jahr,
- je 80-Liter-Restabfallbehälter = 11,64 Euro pro Jahr,
- je 120-Liter-Restabfallbehälter = 17,40 Euro pro Jahr.
- Entleerungsgebühr (Hausmüll und hausmüllähnlicher Gewerbeabfall) für Haushalte, gewerbliche und wirtschaftliche Unternehmen, Freiberufler und öffentl. Einrichtungen sowie Wochenendhausgrundstück
- je 60-Liter-Restabfallbehälter = 1,65 Euro pro Entleerung,
- je 70-Liter-Abfallsack = 1,90 Euro pro Entsorgung,
- je 80-Liter-Restabfallbehälter = 2,21 Euro pro Entleerung,
- je 120-Liter-Restabfallbehälter = 3,31 Euro pro Entleerung,
- je 240-Liter-Restabfallbehälter = 6,62 Euro pro Entleerung,
- je 1.100-Liter-Restabfallbehälter = 30,33 Euro pro Entleerung.
- Sperrmüllexpressabfuhr: 102,70 Euro je Abfuhr.
- Kleinanlieferer von Asbestzementabfällen (bis maximal 2 m³ bei der WIR-Umweltservice Harz, Heudeber) zahlen eine Gebühr von 227,32 Euro pro Tonne.
Die Mindestgebühr pro Anlieferung beträgt 4,00 Euro. - Kleinanlieferer von Mineralfaserabfällen (bis maximal 2 m³ bei der WIR-Umweltservice Harz, Heudeber) zahlen eine Gebühr von 681,23 Euro pro Tonne.
Die Mindestgebühr pro Anlieferung beträgt 4,00 Euro. - Abfallbehandlungsgebühr für die Selbstanlieferung von Abfällen zur Remondis Thermische Abfallverwertung GmbH (Staßfurt) = 109,93 Euro je Gewichtstonne.
- Bioabfallsack = 1,40 Euro pro Stück.
- Entsorgung von elektrischen und elektronischen Haushaltsgeräten (Haushaltskühlgeräte, Haushaltsgroßgeräte, Bildschirmgeräte): Bei Abholung am Grundstück = 7,25 Euro pro Gerät.
- Entsorgungsgebühr Altpapier für gewerbliche und wirtschaftliche Unternehmen, Freiberufler und öffentliche Einrichtungen (inklusive Behälter, Entleerung und Verwertung) 0,00 Euro pro Jahr.
- Gebühren für Behälterbedarfsentsorgungen (je 1.100 Liter Restabfallbehälter):
- je Behältergestellung + eine Entleerung = 95,44 Euro,
- je Zusatzentleerung = 24,48 Euro.
- Gebühren für Behälterbedarfsentsorgungen (je 1.100 Liter Altpapierbehälter):
- je Behältergestellung + eine Entleerung = 90,83 Euro,
- je Zusatzentleerung = 20,64 Euro.
- Sonderabfallkleinmengen gewerblicher und wirtschaftlicher Unternehmen, Freiberufler und öffentlicher Einrichtungen; Gebühr setzt sich aus Transport- und Entsorgungsanteil zusammen. Die Gebühr für den Transportanteil beträgt 793,80 Euro pro Stunde. Auskunft zu den Gebühren für den Entsorgungsanteil gibt die Gewerbeentsorgungsberatung der enwi unter Tel. 0 39 41 - 68 80 42
- Gebühr für die Entsorgung verbotswidrig abgelagerter Abfälle (wilde Verkippungen). Die Gebühr beträgt 230,68 Euro pro Tonne.
- Kleinanlieferungen von Bauabfällen (Bauschutt und Baumischabfälle, jeweils maximal 1 m³) auf dem Wertstoffhöfen Halberstadt, Westerhausen, Quedlinburg, Harzgerode, Osterwieck und auf dem Wertstoffhof Wernigerode:
| Gebühren für Bauschutt | Gebühren für Baumischabfälle |
je Eimer (bis zu 10 Liter) | 1,05 Euro | 1,90 Euro |
je Maurerkübel (100 Liter) | 10,50 Euro | 19,00 Euro |
je PKW-Kofferraum (500 Liter) | 52,50 Euro | 95,00 Euro |
je PKW-Anhänger und andere Transportfahrzeuge (1.000 Liter) | 105,00 Euro | 190,00 Euro |
Wir beraten Sie auch gern telefonisch unter der Telefonnummer 0 39 41 - 68 80 45.
