Wir sorgen für Sauberkeit

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Entsorgungswirtschaft des Landkreises Harz AöR
Braunschweigerstraße 87 / 88
38820 Halberstadt

Telefon:   0 39 41 - 68 80 0
Telefax:  0 39 41 - 68 80 22
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Öffnungszeiten

Montag und
Dienstag      
08:00 bis 12:00 Uhr
13:30 bis 16:00 Uhr

Mittwoch13:30 bis 16:00 Uhr

Donnerstag08:00 bis 12:00 Uhr
13:30 bis 17:30 Uhr

Freitag08:00 bis 12:00 Uhr


Umsatzsteuernummer: 117/144/40596 (BgA)

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Ernst-Kamieth-Straße 2
D-06112 Halle (Saale)

Übersicht der Gebühren

1. Haushalte

Personengrundgebühr für Haushalte = 32,28 Euro pro Person und Jahr

Darin sind enthalten:
Entsorgung von Altmetall, Altpapier, Bioabfälle (Baum- und Strauchschnitt, Weihnachtsbäume), Schadstoffen, Sperrmüll, die Kosten für die Bewirtschaftung von Wertstoffhöfen sowie Bereitstellungsplätzen für Elektro- und Elektronikgeräte, anteilige Kosten der Sammlung und Beförderung von Elektro- und Elektronikgeräten, anteilige Kosten der Sammlung, Beförderung und thermischen Behandlung von Hausmüll, Aufwendungen für die Sanierung, Rekultivierung und Nachsorge von Deponien sowie sonstige Kosten der Abfallwirtschaft (Entsorgungsberatung, Öffentlichkeitsarbeit, Verwaltungsaufwendungen).

 

2. Gewerbe, wirtschaftliche Unternehmen, Freiberufler und öffentliche Einrichtungen

Behältergrundgebühr für gewerbliche und wirtschaftliche Unternehmen, Freiberufler und öffentl. Einrichtungen

  • je 60 Liter Restabfallbehälter = 30,84 Euro pro Jahr,
  • je 80 Liter Restabfallbehälter = 41,16 Euro pro Jahr,
  • je 120 Liter Restabfallbehälter = 61,68 Euro pro Jahr,
  • je 240 Liter Restabfallbehälter = 123,36 Euro pro Jahr,
  • je 1.100 Liter Restabfallbehälter = 565,08 Euro pro Jahr.

Darin enthalten sind:
Entsorgung von Schadstoffen, Sperrmüll, die Kosten für die Bewirtschaftung von Wertstoffhöfen sowie Bereitstellungsplätzen für Elektro- und Elektronikgeräte, anteilige Kosten der Sammlung und Beförderung von Elektro- und Elektronikgeräten, anteilige Kosten der Sammlung, Beförderung und thermischen Behandlung von hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen, Aufwendungen für die Sanierung, Rekultivierung und Nachsorge von Deponien sowie sonstige Kosten der Abfallwirtschaft (Entsorgungsberatung, Öffentlichkeitsarbeit, Verwaltungsaufwendungen).

 

3. Wochenendhausgrundstücke

Grundgebühr für Wochenendhausgrundstücke

  • Mindestgebühr = 8,76 Euro pro Jahr,
  • je 60 Liter Restabfallbehälter = 8,76 Euro pro Jahr,
  • je 80 Liter Restabfallbehälter = 11,64 Euro pro Jahr,
  • je 120 Liter Restabfallbehälter = 17,40 Euro pro Jahr.

Bei dieser Grundgebühr wurde berücksichtigt, dass Wochenendhäuser nur zeitweilig im Jahr genutzt werden.

Anteilig darin enthalten sind:
Entsorgung von Altmetall, Altpapier, Bioabfälle (Baum- und Strauchschnitt, Weihnachtsbäume), Schadstoffen, Sperrmüll, die Kosten für die Bewirtschaftung von Wertstoffhöfen sowie Bereitstellungsplätzen für Elektro- und Elektronikgeräte, anteilige Kosten der Sammlung und Beförderung von Elektro- und Elektronikgeräten, anteilige Kosten der Sammlung, Beförderung und thermischen Behandlung von Hausmüll, Aufwendungen für die Sanierung, Rekultivierung und Nachsorge von Deponien sowie sonstige Kosten der Abfallwirtschaft (Entsorgungsberatung, Öffentlichkeitsarbeit, Verwaltungsaufwendungen).

 

4. Entleerungsgebühr

Entleerungsgebühr (Hausmüll und hausmüllähnlicher Gewerbeabfall) für Haushalte, gewerbliche und wirtschaftliche Unternehmen, Freiberufler und öffentl. Einrichtungen sowie Wochenendhausgrundstücke

  • je 70 Liter Abfallsack = 1,90 Euro pro Entsorgung,
  • je 60 Liter Restabfallbehälter = 1,65 Euro pro Entleerung,
  • je 80 Liter Restabfallbehälter = 2,21 Euro pro Entleerung,
  • je 120 Liter Restabfallbehälter = 3,31 Euro pro Entleerung,
  • je 240 Liter Restabfallbehälter = 6,62 Euro pro Entleerung,
  • je 1.100 Liter Restabfallbehälter = 30,33 Euro pro Entleerung.

In der Entleerungsgebühr sind enthalten:
überwiegende Kosten der Sammlung, Beförderung und thermischen Behandlung von Hausmüll und hausmüllähnlichem Gewerbeabfall sowie Kosten für die Bereitstellung der Abfallbehälter.

Hinweis: Jede Hausmülltonne, die gar nicht oder nur einmal im Jahr geleert wird, wird mit zwei Entleerungen pro Jahr belastet.

 

5. Sperrmüllexpressabfuhr

  • 102,70 Euro je Abfuhr (lose gelagert).

  

Bild: Mitarbeiter der Abfallwirtschaft Nordharz GmbH laden den angemeldeten Sperrmüll in ein Entsorgungsfahrzeug.

 

6. Abfallbehandlungsgebühr für die Selbstanlieferung von Abfällen zur Remondis Thermische Abfallverwertung GmbH (Staßfurt) = 109,93 Euro je Gewichtstonne.


7. Kleinanlieferungen von Bauabfällen, Asbest und Mineralwolle

 

Gebühr für Bauschutt

Gebühr für Baumischabfall

je Eimer (bis zu 10 Liter)

1,05 Euro

1,90 Euro

je Maurerkübel (100 Liter)

10,50 Euro

19,00 Euro

je Pkw-Kofferraum (500 Liter)

52,50 Euro

95,00 Euro

je Pkw-Anhänger und andere Transportfahrzeuge (1.000 Liter)

105,00 Euro

190,00 Euro

  • Annahme von Asbest und Mineralwolle (bis maximal 2 m³) bei der
    WIR-Umweltservice Harz in Heudeber
    Asbest-Gebühr pro Tonne = 227,32 Euro

    Mineralwolle-Gebühr pro Tonne = 681,23 Euro
    Mindestgebühr = 4,00 Euro pro Anlieferung

 

8. Bioabfallsack

Bioabfallsack = 1,40 Euro pro Stück

Bild: Bioabfallsack der enwi

 

9. Entsorgung von elektrische und elektronischen Haushaltsgeräten

haushaltsübliche Groß- und Kleingeräte

  • bei Abholung = 7,25 Euro pro Gerät,
  • bei Selbstanlieferung (Wertstoffhöfe) = kostenlos 

 

Bild: Entsorgung von elektrischen Altgeräten.

 

10. Entsorgungsgebühr Altpapier für gewerbliche und wirtschaftliche Unternehmen, Freiberufler und öffentliche Einrichtungen (inklusive Behälter, Entleerung und Verwertung)

  • je 120 Liter Behälter = 0,00 Euro pro Jahr (Entleerung alle 4 Wochen),
  • je 240 Liter Behälter = 0,00 Euro pro Jahr (Entleerung alle 4 Wochen),
  • je 1.100 Liter Behälter = 0,00 Euro pro Jahr (wöchentliche Entleerung).

  Bild: Altpapierbehälter der enwi

11. Anmeldung Behälterbedarfsentsorgung von Hausmüll oder hausmüllahnlichem Gewerbeabfall (1.100 Liter Hausmüllbehälter) für z. B. Veranstaltungen

  • je Behältergestellung + eine Leerung: 95,44 Euro
  • je Zusatzleerung: 24,48 Euro


12. Anmeldung Behälterbedarfsentsorgung von Altpapier (1.100 Liter Altpapierbehälter) für z. B. Veranstaltungen

  • je Behältergestellung + eine Leerung: 90,83 Euro
  • je Zusatzleerung: 20,64 Euro

 

13. Sonderabfallkleinmengen gewerblicher und wirtschaftlicher Unternehmen, Freiberufler und öffentlicher Einrichtungen

Die Gebührensätze können Sie unter Satzungen/Recht der Gebührensatzung einsehen. Auf eine Darstellung in diesem Teil wird aus Platzgründen verzichtet. Auskunft gibt auch die Gewerbeabfallberatung der enwi, Telefonnummer 03941-688042.

 

14. Gebühr für die Entsorgung von verbotswidrig abgelagerten Abfällen (wilde Verkippungen)

Die Gebühr beträgt 230,68 Euro pro Tonne.
Sie beinhaltet die Kosten der Einsammlung, Beförderung, Verwertung, Deponierung und Behandlung der Abfälle sowie den Verwaltungsaufwand.

Aktuelle Informationen der enwi:

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