Informationen aus der 6. Sitzung des Verwaltungsrates der enwi vom 27. Oktober 2025
Die Mitglieder des Verwaltungsrates der enwi beschlossen auf ihrer Sitzung am 27. Oktober 2025 einstimmig die neu kalkulierten Abfallgebühren für die Jahre 2026 bis 2028.
Die enwi ist der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger im Gebiet des Landkreises Harz und organisiert in diesem die öffentliche Abfallentsorgung.
Mit Ablauf des bisherigen Kalkulationszeitraumes zum 31. Dezember 2025, waren für die kommenden drei Jahre die Entsorgungsgebühren neu zu kalkulieren.
Die enwi wird auch künftig das bewährte Mischsystem aus Grund-, Leerungs- und Entsorgungsgebühren anwenden, so dass weiterhin ausreichend Anreize für die Vermeidung und Verwertung von Abfällen gegeben sind. Auf den Wertstoffhöfen der enwi bleibt es mit Ausnahme der Abgabe von Bauabfällen bei der kostenlosen Abfallannahme.
Auf Basis der wichtigsten Vertragsbeziehungen, der Prognose der Preisentwicklungen, der Einwohnerzahl und der Abfallmengen ist es im Ergebnis der Kalkulation gelungen, die Gebühren für die öffentliche Abfallentsorgung in vielen Bereichen zu senken. Hierzu trugen auch die sehr positiven Jahresergebnisse der vergangenen Wirtschaftsjahre bei. Eine Gebührensenkung um ca. vier Prozent konnte u.a. bei den Grund- und Entleerungsgebühren für private Haushalte sowie für das Gewerbe und anderen Einrichtungen erzielt werden. Zu Gebührensteigerungen kam es lediglich bei Spezialleistungen, wie für die gezielte Abholung von größeren Schadstoffmengen, von Elektrogeräten oder bei der Selbstanlieferung zur Thermischen Abfallbehandlung in Staßfurt. Einzelheiten können der Übersicht unter "Übersicht der Gebühren ab 01.01.2026" entnommen werden.
„Damit bleibt es bei den im Bundesvergleich sehr niedrigen Gebühren mit hoher Dienstleistungsqualität. Dies ist auch das Ergebnis der Arbeit aller enwi-Mitarbeiter“, fasst Ingo Ziemann, Vorstand der enwi, zusammen. Diesem Fazit schlossen sich die Verwaltungsrats-mitglieder an und stimmten einstimmig der Kalkulation zu.
In diesem Zusammenhang wurde ebenfalls von den Mitgliedern des Verwaltungsrates der Wirtschaftsplan für das Jahr 2026 bestätigt. Der Etat der Gesamtkosten liegt bei knapp 21 Millionen Euro.
Abschließend wurde auch neben der neuen Abfallgebührensatzung die neue Abfallentsorgungssatzung einstimmig von den Mitgliedern beschlossen.