1. Grundgebühren
a) Personengrundgebühr für Haushalte = 31,08 € pro Person und Jahr
b) Gewerbe, wirtschaftliche Unternehmen, Freiberufler und öffentliche Einrichtungen)
Behältergrundgebühr u. a. für gewerbliche und wirtschaftliche Unternehmen, Freiberufler und öffentliche Einrichtungen
- je 60 l Restabfallbehälter = 29,64 € pro Jahr,
- je 80 l Restabfallbehälter = 39,60 € pro Jahr,
- je 120 l Restabfallbehälter = 59,40 € pro Jahr,
- je 240 l Restabfallbehälter = 118,80 € pro Jahr,
- je 1.100 l Restabfallbehälter = 544,80 € pro Jahr.
c) Wochenendhausgrundstücke
Grundgebühr für Wochenendhausgrundstücke
- Mindestgebühr = 8,40 € pro Jahr,
- je 60 l Restabfallbehälter = 8,40 € pro Jahr,
- je 80 l Restabfallbehälter = 11,16 € pro Jahr,
- je 120 l Restabfallbehälter = 16,80 € pro Jahr.
Bei dieser Grundgebühr wurde berücksichtigt, dass Wochenendhäuser nur zeitweilig im Jahr genutzt werden.
In den Grundgebühren enthalten sind:
Entsorgung von Altmetall, Altpapier, Bioabfällen (u. a. Baum- und Strauchschnitt, Weihnachtsbäume), Schadstoffen, Sperrmüll, die Kosten für die Bewirtschaftung von Wertstoffhöfen sowie Bereitstellungsplätzen für Elektro- und Elektronikaltgeräte, anteilige Kosten der Sammlung und Beförderung von Elektro- und Elektronikaltgeräte, anteilige Kosten der Sammlung, Beförderung und thermischen Behandlung von Hausmüll und hausmüllähnlicheen Gewerbeabfällen, anteilige Kosten der Sammlung, Beförderung und Verwertung von verbotswidrig abgelagerten Abfällen (§ 11 AbfG LSA), asbesthaltigen Abfällen und Minerfaserabfällen sowie sonstige Kosten der Abfallwirtschaft (Entsorgungsberatung, Öffenltichkeitsarbeit, Verwaltungsaufwendungen).
2. Entleerungsgebühr Restabfall
Entleerungsgebühr (Hausmüll und hausmüllähnlicher Gewerbeabfall) für Haushalte, gewerbliche und wirtschaftliche Unternehmen, Freiberufler und öffentlichen Einrichtungen sowie Wochenendhausgrundstücke
- je 70 l Abfallsack = 1,85 € pro Entsorgung,
- je 60 l Restabfallbehälter = 1,59 € pro Entleerung,
- je 80 l Restabfallbehälter = 2,11 € pro Entleerung,
- je 120 l Restabfallbehälter = 3,17 € pro Entleerung,
- je 240 l Restabfallbehälter = 6,34 € pro Entleerung,
- je 1.100 l Restabfallbehälter = 29,08 € pro Entleerung.
In der Entleerungsgebühr Restabfall sind enthalten:
anteilige Kosten der Sammlung, Beförderung und thermischen Behandlung von Hausmüll und hausmüllähnlichem Gewerbeabfall sowie Kosten für die Bereitstellung der Abfallbehälter.
Hinweis: Jede Hausmülltonne, die gar nicht oder nur einmal im Jahr geleert wird, wird mit zwei Entleerungen pro Jahr belastet.
3. Sperrmüllexpressabfuhr
- 104,17 € je Abfuhr (lose gelagert).

4. Abfallbehandlungsgebühr für die Selbstanlieferung von Abfällen zur Remondis Thermische Abfallverwertung GmbH (Staßfurt) = 121,95 € je Gewichtstonne.
5. Kleinanlieferungen von Bauabfällen, Asbest und Mineralwolle
- Annahme (bis max. 1 m³) von Bauabfällen auf dem Wertstoffhof Halberstadt, Wertstoffhof Westerhausen, Wertstoffhof Quedlinburg, Wertstoffhof Wernigerode, Wertstoffhof Harzgerode und auf dem Wertstoffhof Ballenstedt und Wertstoffhof Osterwieck:
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Gebühr für Bauschutt |
Gebühr für Baumischabfall |
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je Eimer (bis zu 10 l) |
1,00 € |
2,00 € |
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je Maurerkübel (100 l) |
10,00 € |
20,00 € |
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je Pkw-Kofferraum (500 l) |
50,00 € |
100,00 € |
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je Pkw-Anhänger und andere Transportfahrzeuge (1.000 l) |
100,00 € |
200,00 € |
- Annahme von Asbest und Mineralwolle (bis max. 2 m³) bei der
WIR-Umweltservice Harz in Heudeber
Asbest-Gebühr pro Tonne = 278,82 €
Mineralwolle-Gebühr pro Tonne = 690,95 €
Mindestgebühr = 4,00 € pro Annahme
6. Bioabfallsack
Bioabfallsack = 1,45 € pro Stück
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7. Entsorgung von elektr. und elektronischen Haushaltsgeräten sowie Textilabfällen
haushaltsübliche Groß- und Kleingeräte
- bei Abholung = 8,27 € pro Gerät/Behältnis,
- bei Selbstanlieferung (Wertstoffhöfe) = kostenlos

8. Anmeldung Behälterbedarfsentsorgung von Hausmüll oder hausmüllahnlichem Gewerbeabfall (1.100 Liter Hausmüllbehälter) für z. B. Veranstaltungen
- je Behältergestellung, -abholung + eine Leerung: 96,02 Euro
- je Zusatzleerung: 29,08 Euro
9. Anmeldung Behälterbedarfsentsorgung von Altpapier (1.100 Liter Altpapierbehälter) für z. B. Veranstaltungen
- je Behältergestellung, -abholung + eine Leerung: 30,91 Euro
- je Zusatzleerung: 8,43 Euro
10. Sonderabfallkleinmengen gewerblicher und wirtschaftlicher Unternehmen, Freiberufler und öffentlicher Einrichtungen
Die Gebührensätze können Sie unter Satzungen/Recht der Gebührensatzung einsehen. Auf eine Darstellung in diesem Teil wird aus Platzgründen verzichtet. Auskunft gibt auch die Gewerbeabfallberatung der enwi, Telefonnummer 03941-688042.
11. Gebühr für die Entsorgung von verbotswidrig abgelagerten Abfällen (wilde Verkippungen)
Die Gebühr beträgt 346,09 Euro pro Tonne.
Sie beinhaltet die Kosten der Einsammlung, Beförderung, Verwertung, Deponierung und Behandlung der Abfälle sowie den Verwaltungsaufwand.
