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Entsorgungswirtschaft des Landkreises Harz AöR
Braunschweigerstraße 87 / 88
38820 Halberstadt

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Telefax:  0 39 41 - 68 80 22
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Öffnungszeiten

Montag und
Dienstag      
08:00 bis 12:00 Uhr
13:30 bis 16:00 Uhr

Mittwoch 13:30 bis 16:00 Uhr

Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr
13:30 bis 17:30 Uhr

Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr


Umsatzsteuernummer: 117/144/40596 (BgA)

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Ernst-Kamieth-Straße 2
D-06112 Halle (Saale)

Übersicht der Gebühren (ab 01.01.2026)

1. Grundgebühren

a) Personengrundgebühr für Haushalte = 31,08 € pro Person und Jahr

b) Gewerbe, wirtschaftliche Unternehmen, Freiberufler und öffentliche Einrichtungen) 

Behältergrundgebühr u. a. für gewerbliche und wirtschaftliche Unternehmen, Freiberufler und öffentliche Einrichtungen

  • je 60 l Restabfallbehälter = 29,64 € pro Jahr,
  • je 80 l Restabfallbehälter = 39,60 € pro Jahr,
  • je 120 l Restabfallbehälter = 59,40 € pro Jahr,
  • je 240 l Restabfallbehälter = 118,80 € pro Jahr,
  • je 1.100 l Restabfallbehälter = 544,80 € pro Jahr.

c) Wochenendhausgrundstücke

Grundgebühr für Wochenendhausgrundstücke

  • Mindestgebühr = 8,40 € pro Jahr,
  • je 60 l Restabfallbehälter = 8,40 € pro Jahr,
  • je 80 l Restabfallbehälter = 11,16 € pro Jahr,
  • je 120 l Restabfallbehälter = 16,80 € pro Jahr.

Bei dieser Grundgebühr wurde berücksichtigt, dass Wochenendhäuser nur zeitweilig im Jahr genutzt werden.

In den Grundgebühren enthalten sind:
Entsorgung von Altmetall, Altpapier, Bioabfällen (u. a. Baum- und Strauchschnitt, Weihnachtsbäume), Schadstoffen, Sperrmüll, die Kosten für die Bewirtschaftung von Wertstoffhöfen sowie Bereitstellungsplätzen für Elektro- und Elektronikaltgeräte, anteilige Kosten der Sammlung und Beförderung von Elektro- und Elektronikaltgeräte, anteilige Kosten der Sammlung, Beförderung und thermischen Behandlung von Hausmüll und hausmüllähnlicheen Gewerbeabfällen, anteilige Kosten der Sammlung, Beförderung und Verwertung von verbotswidrig abgelagerten Abfällen (§ 11 AbfG LSA), asbesthaltigen Abfällen und Minerfaserabfällen sowie sonstige Kosten der Abfallwirtschaft (Entsorgungsberatung, Öffenltichkeitsarbeit, Verwaltungsaufwendungen).

 

2. Entleerungsgebühr Restabfall

Entleerungsgebühr (Hausmüll und hausmüllähnlicher Gewerbeabfall) für Haushalte, gewerbliche und wirtschaftliche Unternehmen, Freiberufler und öffentlichen Einrichtungen sowie Wochenendhausgrundstücke

  • je 70 l Abfallsack = 1,85 € pro Entsorgung,
  • je 60 l Restabfallbehälter = 1,59 € pro Entleerung,
  • je 80 l Restabfallbehälter = 2,11 € pro Entleerung,
  • je 120 l Restabfallbehälter = 3,17 € pro Entleerung,
  • je 240 l Restabfallbehälter = 6,34 € pro Entleerung,
  • je 1.100 l Restabfallbehälter = 29,08 € pro Entleerung.

In der Entleerungsgebühr Restabfall sind enthalten:
anteilige Kosten der Sammlung, Beförderung und thermischen Behandlung von Hausmüll und hausmüllähnlichem Gewerbeabfall sowie Kosten für die Bereitstellung der Abfallbehälter.

Hinweis: Jede Hausmülltonne, die gar nicht oder nur einmal im Jahr geleert wird, wird mit zwei Entleerungen pro Jahr belastet.

 

3. Sperrmüllexpressabfuhr

  • 104,17 € je Abfuhr (lose gelagert).

  

Bild: Mitarbeiter der Nordharz Entsorgung GmbH laden den angemeldeten Sperrmüll in ein Entsorgungsfahrzeug.

 

4. Abfallbehandlungsgebühr für die Selbstanlieferung von Abfällen zur Remondis Thermische Abfallverwertung GmbH (Staßfurt) = 121,95 € je Gewichtstonne.

5. Kleinanlieferungen von Bauabfällen, Asbest und Mineralwolle

 

Gebühr für Bauschutt

Gebühr für Baumischabfall

je Eimer (bis zu 10 l)

1,00 €

2,00 €

je Maurerkübel (100 l)

10,00 €

20,00 €

je Pkw-Kofferraum (500 l)

50,00 €

100,00 €

je Pkw-Anhänger und andere Transportfahrzeuge (1.000 l)

100,00 €

200,00 €

  • Annahme von Asbest und Mineralwolle (bis max. 2 m³) bei der
    WIR-Umweltservice Harz in Heudeber
    Asbest-Gebühr pro Tonne = 278,82 €

    Mineralwolle-Gebühr pro Tonne = 690,95 €
    Mindestgebühr = 4,00 € pro Annahme

 

6. Bioabfallsack

Bioabfallsack = 1,45 € pro Stück

Bild: Grünschnittsack der enwi

 

7. Entsorgung von elektr. und elektronischen Haushaltsgeräten sowie Textilabfällen

haushaltsübliche Groß- und Kleingeräte

  • bei Abholung = 8,27 € pro Gerät/Behältnis,
  • bei Selbstanlieferung (Wertstoffhöfe) = kostenlos 

 

e gerteentsorgung

 

8. Anmeldung Behälterbedarfsentsorgung von Hausmüll oder hausmüllahnlichem Gewerbeabfall (1.100 Liter Hausmüllbehälter) für z. B. Veranstaltungen

  • je Behältergestellung, -abholung + eine Leerung: 96,02 Euro
  • je Zusatzleerung: 29,08 Euro


9. Anmeldung Behälterbedarfsentsorgung von Altpapier (1.100 Liter Altpapierbehälter) für z. B. Veranstaltungen

  • je Behältergestellung, -abholung + eine Leerung: 30,91 Euro
  • je Zusatzleerung: 8,43 Euro

 

10. Sonderabfallkleinmengen gewerblicher und wirtschaftlicher Unternehmen, Freiberufler und öffentlicher Einrichtungen

Die Gebührensätze können Sie unter Satzungen/Recht der Gebührensatzung einsehen. Auf eine Darstellung in diesem Teil wird aus Platzgründen verzichtet. Auskunft gibt auch die Gewerbeabfallberatung der enwi, Telefonnummer 03941-688042.

 

11. Gebühr für die Entsorgung von verbotswidrig abgelagerten Abfällen (wilde Verkippungen)

Die Gebühr beträgt 346,09 Euro pro Tonne.
Sie beinhaltet die Kosten der Einsammlung, Beförderung, Verwertung, Deponierung und Behandlung der Abfälle sowie den Verwaltungsaufwand.

Aktuelle Informationen der enwi:

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