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Entsorgungswirtschaft des Landkreises Harz AöR
Braunschweigerstraße 87 / 88
38820 Halberstadt

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Telefax:  0 39 41 - 68 80 22
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Öffnungszeiten

Montag und
Dienstag      
08:00 bis 12:00 Uhr
13:30 bis 16:00 Uhr

Mittwoch 13:30 bis 16:00 Uhr

Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr
13:30 bis 17:30 Uhr

Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr


Umsatzsteuernummer: 117/144/40596 (BgA)

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Ernst-Kamieth-Straße 2
D-06112 Halle (Saale)

Übersicht Gebühren (ab 01.01.2026)

1. Grundgebühren

a) Personengrundgebühr für Haushalte = 31,08 Euro pro Person und Jahr

b) Gewerbe, wirtschaftliche Unternehmen, Freiberufler und öffentliche Einrichtungen) 

Behältergrundgebühr unter anderem für gewerbliche und wirtschaftliche Unternehmen, Freiberufler und öffentliche Einrichtungen

  • je 60 Liter Restabfallbehälter = 29,64 Euro pro Jahr,
  • je 80 Liter Restabfallbehälter = 39,60 Euro pro Jahr,
  • je 120 Liter Restabfallbehälter = 59,40 Euro pro Jahr,
  • je 240 Liter Restabfallbehälter = 118,80 Euro pro Jahr,
  • je 1.100 Liter Restabfallbehälter = 544,80 Euro pro Jahr.

c) Wochenendhausgrundstücke

Grundgebühr für Wochenendhausgrundstücke

  • Mindestgebühr = 8,40 Euro pro Jahr,
  • je 60 Liter Restabfallbehälter = 8,40 Euro pro Jahr,
  • je 80 Liter Restabfallbehälter = 11,16 Euro pro Jahr,
  • je 120 Liter Restabfallbehälter = 16,80 Euro pro Jahr.

Bei dieser Grundgebühr wurde berücksichtigt, dass Wochenendhäuser nur zeitweilig im Jahr genutzt werden.

In den Grundgebühren enthalten sind:
Entsorgung von Altmetall, Altpapier, Bioabfällen (unter anderem Baum- und Strauchschnitt, Weihnachtsbäume), Schadstoffen, Sperrmüll, die Kosten für die Bewirtschaftung von Wertstoffhöfen sowie Bereitstellungsplätzen für Elektro- und Elektronikaltgeräte, anteilige Kosten der Sammlung und Beförderung von Elektro- und Elektronikaltgeräte, anteilige Kosten der Sammlung, Beförderung und thermischen Behandlung von Hausmüll und hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen, anteilige Kosten der Sammlung, Beförderung und Verwertung von verbotswidrig abgelagerten Abfällen (§ 11 AbfG LSA), asbesthaltigen Abfällen und Minerfaserabfällen sowie sonstige Kosten der Abfallwirtschaft (Entsorgungsberatung, Öffentlichkeitsarbeit, Verwaltungsaufwendungen).

 

2. Entleerungsgebühr Restabfall

Entleerungsgebühr (Hausmüll und hausmüllähnlicher Gewerbeabfall) für Haushalte, gewerbliche und wirtschaftliche Unternehmen, Freiberufler und öffentlichen Einrichtungen sowie Wochenendhausgrundstücke

  • je 70 Liter Abfallsack = 1,85 Euro pro Entsorgung,
  • je 60 Liter Restabfallbehälter = 1,59 Euro pro Entleerung,
  • je 80 Liter Restabfallbehälter = 2,11 Euro pro Entleerung,
  • je 120 Liter Restabfallbehälter = 3,17 Euro pro Entleerung,
  • je 240 Liter Restabfallbehälter = 6,34 Euro pro Entleerung,
  • je 1.100 Liter Restabfallbehälter = 29,08 Euro pro Entleerung.


In der Entleerungsgebühr Restabfall sind enthalten:

anteilige Kosten der Sammlung, Beförderung und thermischen Behandlung von Hausmüll und hausmüllähnlichem Gewerbeabfall sowie Kosten für die Bereitstellung der Abfallbehälter.

Hinweis: Jede Hausmülltonne, die gar nicht oder nur einmal im Jahr geleert wird, wird mit zwei Entleerungen pro Jahr belastet.

 

3. Sperrmüllexpressabfuhr

  • 104,17 Euro je Abfuhr (lose gelagert).

  

Bild: Mitarbeiter der Nordharz Entsorgung GmbH laden den angemeldeten Sperrmüll in ein Entsorgungsfahrzeug.

 

4. Abfallbehandlungsgebühr für die Selbstanlieferung von Abfällen zur Remondis Thermische Abfallverwertung GmbH (Staßfurt) = 121,95 Euro je Gewichtstonne.

5. Kleinanlieferungen von Bauabfällen, Asbest und Mineralwolle

 

Gebühr für Bauschutt

Gebühr für Baumischabfall

je Eimer (bis zu 10 Liter)

1,00 Euro

2,00 Euro

je Maurerkübel (100 Liter)

10,00 Euro

20,00 Euro

je Pkw-Kofferraum (500 Liter)

50,00 Euro

100,00 Euro

je Pkw-Anhänger und andere Transportfahrzeuge (1.000 Liter)

100,00 Euro

200,00 Euro

  • Annahme von Asbest und Mineralwolle (bis maximal 2 m³) bei der
    WIR-Umweltservice Harz in Heudeber
    Asbest-Gebühr pro Tonne = 278,82 Euro

    Mineralwolle-Gebühr pro Tonne = 690,95 Euro
    Mindestgebühr = 4,00 Euro pro Annahme

 

6. Bioabfallsack

Bioabfallsack = 1,45 Euro pro Stück

Bild: Grünschnittsack der enwi

 

7. Entsorgung von elektr. und elektronischen Haushaltsgeräten sowie Textilabfällen

haushaltsübliche Groß- und Kleingeräte

  • bei Abholung = 8,27 Euro pro Gerät/Behältnis,
  • bei Selbstanlieferung (Wertstoffhöfe) = kostenlos 

 

e gerteentsorgung

 

8. Anmeldung Behälterbedarfsentsorgung von Hausmüll oder hausmüllahnlichem Gewerbeabfall (1.100 Liter Hausmüllbehälter) für zum Beispiel Veranstaltungen

  • je Behältergestellung, -abholung + eine Leerung: 96,02 Euro
  • je Zusatzleerung: 29,08 Euro


9. Anmeldung Behälterbedarfsentsorgung von Altpapier (1.100 Liter Altpapierbehälter) für zum Beispiel Veranstaltungen

  • je Behältergestellung, -abholung + eine Leerung: 30,91 Euro
  • je Zusatzleerung: 8,43 Euro

 

10. Sonderabfallkleinmengen gewerblicher und wirtschaftlicher Unternehmen, Freiberufler und öffentlicher Einrichtungen

Die Gebührensätze können Sie unter Satzungen/Recht der Gebührensatzung einsehen. Auf eine Darstellung in diesem Teil wird aus Platzgründen verzichtet. Auskunft gibt auch die Gewerbeabfallberatung der enwi, Telefonnummer 03941-688042.

 

11. Gebühr für die Entsorgung von verbotswidrig abgelagerten Abfällen (wilde Verkippungen)

Die Gebühr beträgt 346,09 Euro pro Tonne.
Sie beinhaltet die Kosten der Einsammlung, Beförderung, Verwertung, Deponierung und Behandlung der Abfälle sowie den Verwaltungsaufwand.

Aktuelle Informationen der enwi:

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