Die enwi verschickt im neuen Jahr an alle Grundstückseigentümer im Gebiet des Landkreises Harz wieder die Gebührenbescheide.
Für die ordnungsgemäße Jahresabrechnung ist es wichtig, alle gebührenrelevanten Änderungen einzuarbeiten. Daher bittet die enwi ihre Bürger*innen und Kunden darum, Änderungen, die sich auf Ihrem Grundstück ergeben haben, schriftlich mitzuteilen.
Auf den ca. 69.000 Einzelbescheiden erfolgt ab Ende Januar 2025 die Abrechnung der tatsächlich im Jahr 2024 pro Restabfallbehälter angefallenen Entleerungen, die mittels der Identsystemtechnik registriert worden sind. Alle Entleerungen sind auf den Gebührenbescheiden mit Entleerungsdatum und -uhrzeit aufgeführt. Diese werden mit den für das Jahr 2024 erhobenen Abschlägen verrechnet. Der dabei gegebenenfalls entstehende Differenzbetrag wird auf dem Gebührenbescheid ausgewiesen. Gleichzeitig erfolgt die Neuberechnung der Abschläge für das Jahr 2025, bei der die Anzahl der im Jahr 2024 erfolgten Entleerungen zugrunde gelegt wird. Es werden immer mindestens zwei Leerungen pro Behälter und Jahr bei der Berechnung der neuen Abschläge angesetzt.
Auch die Personengrundgebühren bei Wohngrundstücken und die Behältergrundgebühren bei gewerblich und in sonstiger Weise genutzten Grundstücken werden für das Jahr 2025 auf Grundlage der geltenden Gebührensätze festgesetzt. Im Jahr 2025 bleiben alle Gebühren der enwi in ihrer Höhe unverändert.