- Personengrundgebühr für Haushalte = 29,64 € pro Person und Jahr.
- Behältergrundgebühr für gewerbliche und wirtschaftliche Unternehmen, Freiberufler und öffentl. Einrichtungen
- je 60-Liter-Restabfallbehälter = 27,60 € pro Jahr,
- je 80-Liter-Restabfallbehälter = 36,84 € pro Jahr,
- je 120-Liter-Restabfallbehälter = 55,32 € pro Jahr,
- je 240-Liter-Restabfallbehälter = 110,52 € pro Jahr,
- je 1.100-Liter-Restabfallbehälter = 506,64 € pro Jahr.
- Grundgebühr für Wochenendgrundstücke
- je 60-Liter-Restabfallbehälter = 8,04 € pro Jahr,
- je 80-Liter-Restabfallbehälter = 10,68 € pro Jahr,
- je 120-Liter-Restabfallbehälter = 15,96 € pro Jahr.
- Entleerungsgebühr (Hausmüll und hausmüllähnlicher Gewerbeabfall) für Haushalte, gewerbliche und wirtschaftliche Unternehmen, Freiberufler und öffentl. Einrichtungen sowie Wochenendhausgrundstück
- je 60-Liter-Restabfallbehälter = 1,41 € pro Entleerung,
- je 70-Liter-Abfallsack = 1,60 € pro Entsorgung,
- je 80-Liter-Restabfallbehälter = 1,88 € pro Entleerung,
- je 120-Liter-Restabfallbehälter = 2,82 € pro Entleerung,
- je 240-Liter-Restabfallbehälter = 5,64 € pro Entleerung,
- je 1.100-Liter-Restabfallbehälter = 25,84 € pro Entleerung.
- Sperrmüllexpressabfuhr: 132,10 € je Abfuhr.
- Kleinanlieferer von Asbestzementabfällen (bis max. 2 m³ bei der Abfallwirtschaft Nordharz GmbH, Reddeber) zahlen eine Gebühr von 196,00 € pro Tonne.
Die Mindestgebühr pro Anlieferung beträgt 4,00 €. - Kleinanlieferer von Mineralfaserabfällen (bis max. 2 m³ bei der Abfallwirtschaft Nordharz GmbH, Reddeber) zahlen eine Gebühr von 438,50 € pro Tonne.
Die Mindestgebühr pro Anlieferung beträgt 4,00 €. - Abfallbehandlungsgebühr für die Selbstanlieferung von Abfällen zur Remondis Thermische Abfallverwertung GmbH (Staßfurt) = 95,70 € je Gewichtstonne.
- Bioabfallsack = 1,10 € pro Stück.
- Entsorgung von elektrischen und elektronischen Haushaltsgeräten (Haushaltskühlgeräte, Haushaltsgroßgeräte, Bildschirmgeräte): Bei Abholung am Grundstück = 7,00 € pro Gerät.
- Entsorgungsgebühr Altpapier für gewerbliche und wirtschaftliche Unternehmen, Freiberufler und öffentliche Einrichtungen (inklusive Behälter, Entleerung und Verwertung) 0,00 € pro Jahr.
- Gebühren für Behälterbedarfsentsorgungen (je 1.100 l Restabfallbehälter):
- je Behältergestellung = 30,81 €,
- je Entleerung = 46,21 €.
- Sonderabfallkleinmengen gewerblicher und wirtschaftlicher Unternehmen, Freiberufler und öffentlicher Einrichtungen; Gebühr setzt sich aus Transport- und Entsorgungsanteil zusammen. Die Gebühr für den Transportanteil beträgt 538,20 € pro Stunde. Auskunft zu den Gebühren für den Entsorgungsanteil gibt die Gewerbeentsorgungsberatung der enwi unter Tel. 0 39 41 - 68 80 42
- Gebühr für die Entsorgung verbotswidrig abgelagerter Abfälle (wilde Verkippungen). Die Gebühr beträgt 267,96 € pro Tonne.
- Kleinanlieferungen von Bauabfällen (Bauschutt und Baumischabfälle, jeweils max. 1 m³) auf dem Wertstoffhof Halberstadt, Wertstoffhof Westerhausen und auf den Wertstoffhof Wernigerode:
| Gebühren für Bauschutt | Gebühren für Baumischabfälle |
je Eimer (bis zu 10 l) | 0,75 € | 2,10 € |
je Maurerkübel (100 l) | 7,50 € | 21,00 € |
je PKW-Kofferraum (500 l) | 37,50 € | 105,00 € |
je PKW-Anhänger und andere Transportfahrzeuge (1.000 l) | 75,00 € | 210,00 € |
Wir beraten Sie auch gern telefonisch unter der Telefonnummer 0 39 41 - 68 80 45.
