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1. Haushalte

Personengrundgebühr für Haushalte = 23,04 EURO pro Person und Jahr

Darin sind enthalten:
Entsorgung von Altmetall, Altpapier, Grünabfällen (Baum- und Strauchschnitt, Weihnachtsbäume), Schadstoffen, Sperrmüll, die Kosten für die Bewirtschaftung von Wertstoffhöfen sowie Annahmestellen von Asbest- und Mineralfaserabfällen und Bereitstellungsplätzen für Elektro- und Elektronikgeräte, anteilige Kosten der Sammlung und Beförderung von gebrauchten elektrischen und elektronischen Geräten, anteilige Kosten der Sammlung, Beförderung und thermischen Behandlung von Hausmüll, Aufwendungen für die Sanierung, Rekultivierung und Nachsorge von Deponien sowie sonstige Kosten der Abfallwirtschaft (Entsorgungsberatung, Öffentlichkeitsarbeit, Verwaltungsaufwendungen).

 

2. Gewerbe, wirtschaftliche Unternehmen, Freiberufler und öffentliche Einrichtungen

Behältergrundgebühr für gewerbliche und wirtschaftliche Unternehmen, Freiberufler und öffentl. Einrichtungen

  • je 60 l Restabfallbehälter = 26,88 € pro Jahr,
  • je 80 l Restabfallbehälter = 35,88 € pro Jahr,
  • je 120 l Restabfallbehälter= 53,88 € pro Jahr,
  • je 240 l Restabfallbehälter= 107,64 € pro Jahr,
  • je 1.100 l Restabfallbehälter= 493,44 € pro Jahr.

Darin enthalten sind:
Entsorgung von Schadstoffen, Sperrmüll, die Kosten für die Bewirtschaftung von Wertstoffhöfen sowie Annahmestellen von Asbest- und Mineralfaserabfällen und Bereitstellungsplätzen für Elektro- und Elektronikgeräte, anteilige Kosten der Sammlung und Beförderung von gebrauchten elektrischen und elektronischen Geräten, anteilige Kosten der Sammlung, Beförderung und thermischen Behandlung von hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen, Aufwendungen für die Sanierung, Rekultivierung und Nachsorge von Deponien sowie sonstige Kosten der Abfallwirtschaft (Entsorgungsberatung, Öffentlichkeitsarbeit, Verwaltungsaufwendungen).

   

3. Wochenendhausgrundstücke

Grundgebühr für Wochenendhausgrundstücke

  • Mindestgebühr = 6,24 € pro Jahr,
  • je 60 l Restabfallbehälter = 6,24 € pro Jahr,
  • je 80 l Restabfallbehälter= 8,40 € pro Jahr,
  • je 120 l Restabfallbehälter= 12,48 € pro Jahr.

Bei dieser Grundgebühr wurde berücksichtigt, dass Wochenendhäuser nur zeitweilig im Jahr genutzt werden.

Anteilig darin enthalten sind:
Entsorgung von Altmetall, Altpapier, Grünabfällen (Baum- und Strauchschnitt, Weihnachtsbäume), Schadstoffen, Sperrmüll, die Kosten für die Bewirtschaftung von Wertstoffhöfen sowie Annahmestellen von Asbest- und Mineralfaserabfällen und Bereitstellungsplätzen für Elektro- und Elektronikgeräte, anteilige Kosten der Sammlung und Beförderung von gebrauchten elektrischen und elektronischen Geräten, anteilige Kosten der Sammlung, Beförderung und thermischen Behandlung von Hausmüll, Aufwendungen für die Sanierung, Rekultivierung und Nachsorge von Deponien sowie sonstige Kosten der Abfallwirtschaft (Entsorgungsberatung, Öffentlichkeitsarbeit, Verwaltungsaufwendungen).

 

4. Entleerungsgebühr

Entleerungsgebühr (Hausmüll und hausmüllähnlicher Gewerbeabfall) für Haushalte, gewerbliche und wirtschaftliche Unternehmen, Freiberufler und öffentl. Einrichtungen sowie Wochenendhausgrundstücke

  • je 70 l Abfallsack = 1,40 € pro Entsorgung,
  • je 60 l Restabfallbehälter = 1,20 € pro Entleerung,
  • je 80 l Restabfallbehälter= 1,60 € pro Entleerung,
  • je 120 l Restabfallbehälter= 2,40 € pro Entleerung,
  • je 240 l Restabfallbehälter= 4,75 € pro Entleerung,
  • je 1.100 l Restabfallbehälter= 21,70 € pro Entleerung.

In der Entleerungsgebühr sind enthalten:
überwiegende Kosten der Sammlung, Beförderung und thermischen Behandlung von Hausmüll und hausmüllähnlichem Gewerbeabfall sowie Kosten für die Bereitstellung der Abfallbehälter.

Hinweis: Jede Hausmülltonne, die gar nicht oder nur einmal im Jahr geleert wird, wird mit zwei Entleerungen pro Jahr belastet.

 

5. Sperrmüllexpressabfuhr

  • 141,12 € je Abfuhr (lose gelagert).

  

 

6. Abfallbehandlungsgebühr

für die Selbstanlieferung von Abfällen zur Thermischen Restabfallbehandlungsanlage "Buschhaus" bei Schöningen (Landkreis Helmstedt) = 102,90 € je Gewichtstonne.

 

7. Kleinanlieferungen von Asbest und Mineralwolle

Annahme (bis max.1m³) im
Recycling Park Harz in Heudeber
Asbest-Gebühr pro Tonne = 148,00 €
Mineralwolle-Gebühr pro Tonne = 330,00 €

Mindestgebühr = 4,00 € pro Anlieferung

 

8. Grünschnittsack

Grünschnittsack = 0,50 € pro Stück

 

 

 

9. Entsorgung von elektr. und elektronischen Haushaltsgeräten

haushaltsübliche Groß- und Kleingeräte

  • bei Abholung = 5,00 € pro Gerät,
  • bei Selbstanlieferung (Wertstoffhöfe) = kostenlos

 

 

10. Entsorgungsgebühr Altpapier

für gewerbliche und wirtschaftliche Unternehmen, Freiberufler und öffentliche Einrichtungen (inklusive Behälter, Entleerung und Verwertung)

  • je 120 l Behälter = 0,00 € pro Jahr (Entleerung alle 4 Wochen),
  • je 240 l Behälter = 0,00 € pro Jahr (Entleerung alle 4 Wochen),
  • je 1.100 l Behälter = 0,00 € pro Jahr (wöchentliche Entleerung).

 

 

 

 

11. Sonderabfallkleinmengen gewerblicher und wirtschaftlicher Unternehmen, Freiberufler und öffentlicher Einrichtungen

Die Gebührensätze können Sie unter Satzungen/Recht der Gebührensatzung einsehen. Auf eine Darstellung in diesem Teil wird aus Platzgründen verzichtet. Auskunft gibt auch die Gewerbeabfallberatung der enwi, Tel. 03941-688042.

 

12. Gebühr für die Entsorgung von verbotswidrig abgelagerten Abfällen

(wilde Verkippungen)

Die Gebühr beträgt 178,55 € pro Tonne.
Sie beinhaltet die Kosten der Einsammlung, Beförderung, Verwertung, Deponierung und Behandlung der Abfälle sowie den Verwaltungsaufwand.

 

 

 

 

 

 

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